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Gewalt durch Väter erschüttert immer noch viel zu viele Familien.

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Muttertag im Jahr 2025 : Und immer noch fehlt es an Schutz vor prügelnden Vätern

Der Gesetzgeber ist viel zu nachsichtig gegenüber gewalttätigen Männern. Es braucht ein neues Familienrecht, damit Kinderschutz klar vorgeht. Zwei Frauen müssen das gemeinsam schaffen.

Karin Christmann
Ein Kommentar von Karin Christmann

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Das erste Geschenk an Deutschlands Mütter hat Schwarz-Rot schon vor Amtsantritt überreicht. Die Mütterrente wird ausgeweitet, das wurde schon bald nach Beginn der schwarz-roten Annäherung verkündet.

Es ist ein Geschenk der schlechteren Sorte, denn es kostet viel und bringt wenig. Es klingt aber gut, also Schleife drum und ab damit ins Schaufenster.

Am Sonntag nun wird es blumig-schokoladig. Deutschland begeht den Muttertag. Das lässt sich als ewiggestriges Ritual sehen oder als ehrenhafter Anlass für liebevoll windschiefe Basteleien und halbwarmen Kaffee ans Bett. Jede Mutter, jede Familie möge das nach Gusto handhaben.

Etwas anderes aber ist wichtig, und der Muttertag ist ein guter Anlass, daran zu erinnern. Es geht um mehr als ein Geschenk. Gebraucht werden politischer Wille und Handwerkskunst, für ein Ziel, von dem Frauen viel mehr hätten als von der Mütterrente.

Das Thema, das leider immer aktuell ist, betrifft die meisten Frauen im Land zwar nicht direkt. Für die anderen aber und für ihre Kinder ist es umso wichtiger, und für die Gesellschaft als Ganzes sollte es das sein.

Das Problem: Der Gesetzgeber ist leider auch im Jahr 2025 noch in dramatischer Naivität nachsichtig gegenüber Männern, die Gewalt gegen eine (Ex-)Partnerin oder gegen gemeinsame Kinder ausgeübt haben. Es fehlt im Gesetz an einer klaren Regel, die da lauten müsste: Gewaltschutz geht vor Sorge- und Umgangsrecht.

Familienrecht muss reformiert werden

Nach diesem Leitsatz muss das Familienrecht umgebaut werden. Es muss klar sein, dass die Belange misshandelter, verprügelter, bedrohter Frauen und Kinder Vorrang haben. Natürlich gilt das auch für Väter, wo sie zu Opfern werden.

Zwar steht in der Theorie schon jetzt der Schutz des Kindes im Zentrum. Die Praxis aber ist allzuoft anders. Im Familienrecht spielt der Gedanke eine große Rolle, ein Kind brauche unbedingt Kontakt zu beiden Elternteilen. Mütter, die sich dem widersetzen, werden schnell beschuldigt, das Kind dem Vater entfremden zu wollen, oder sie müssen sich durch lange Verfahren quälen, während denen ihr Kind seinem Vater weiter stunden- oder tageweise ausgeliefert ist.

Bei Gewalt gegen die Mutter heißt es allzu oft, gegen das Kind habe der Täter sich ja nicht gerichtet. So als würde Gewalt gegen die Mutter nicht immer auch Verheerungen beim Kind anrichten, erst Recht, wenn es direkt zum Zeugen wird.

Frauen werden gezwungen, ihre Kinder bei Vätern abzuliefern, von denen sie wissen, dass sie der schlechteste nur denkbare Umgang sind. Jede weitere Stunde kann Schaden anrichten in einer Kinderpsyche, kann die seelischen Wunden, die schon da sind, tiefer schlagen, bis sie nicht mehr verheilen können, oder es kann zum Moment einer nächsten körperlichen Misshandlung kommen.

Rechte unbescholtener Väter mitdenken

Was für eine undenkbare Zwangslage, von einem Familiengericht als Mutter zu diesem Abliefern beim Vater verpflichtet zu werden. Was für eine Qual, zu wissen, was man damit dem eigenen Kind antut, und doch keine Wahl zu haben – denn im schlimmsten Fall könnte das Sorgerecht ansonsten ganz dem Vater zugesprochen werden.

Es ist ein viel beklagter und gerade deshalb unentschuldbarer Missstand. Natürlich müssen die Rechte unbescholtener Väter mitgedacht werden. Auch Falschbeschuldigungen können Leben zerstören. Aber sehr oft ist die Gewalt klar dokumentiert und die Frage ist, welche Konsequenzen der Rechtsstaat zieht.

Die Ampel hatte sich vorgenommen, die Rechtslage zu ändern. Doch man war zu sehr mit Streiten beschäftigt, als dass daraus noch was geworden wäre.

Nun hat Schwarz-Rot im Koalitionsvertrag verabredet, häusliche Gewalt künftig im Sorge- und Umgangsrecht maßgeblich zu berücksichtigen. Es wäre ein wunderbares erstes gemeinsames Projekt für Justizministerin Stefanie Hubig und Familienministerin Karin Prien. Sie sollten es mit Hochdruck angehen. Ein Jahr noch bis zum Muttertag 2026. Ein guter Tag, um ein Gesetz in Kraft treten zu lassen.

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