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Hartz-IV-Empfänger: Schärfere Kontrolle

Ist es Schikane oder berechtigte Überprüfung von Blaumachern? Arbeitsvermittler können künftig Hartz-IV-Empfänger schärfer kontrollieren, wenn diese wiederholt Termine beim Jobcenter oder Vorstellungsgespräche wegen Krankheit sausen lassen.

Ist es Schikane oder berechtigte Überprüfung von Blaumachern? Arbeitsvermittler können künftig Hartz-IV-Empfänger schärfer kontrollieren, wenn diese wiederholt Termine beim Jobcenter oder Vorstellungsgespräche wegen Krankheit sausen lassen. Bei Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit können sie den Medizinischen Dienst der Krankenkassen einschalten. Das ist zunächst einmal nicht ungewöhnlich: Auch ein Arbeitgeber kann seinen Mitarbeiter kontrollieren lassen, wenn er den Eindruck hat, dass dieser besonders häufig ungerechtfertigt fehlt. Doch im Betrieb sollte ebenso wie im Jobcenter Augenmaß gelten. So sollten Langzeitarbeitslose nicht unter den Generalverdacht gestellt werden, Drückeberger zu sein. Von den 4,4 Millionen erwerbsfähigen Hartz-IV-Empfängern im März 2013 waren nur 68 000 krankgemeldet, viele von ihnen vermutlich zu Recht. Für einen Arbeitsvermittler sollte es Priorität haben, Jobs oder Weiterbildungen für Langzeitarbeitslose zu suchen, statt Blaumacher aufzuspüren. Ebenso wie viele Arbeitgeber wissen, dass sie mit ungerechtfertigten Kontrollen ganz schnell das Betriebsklima vergiften können. ce

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