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Meinung: Undifferenzierte Parole

„Bausteinchen der Zivilisation – Ein neues Gesetz öffnet Türen, es stellt Kinderschutz vor Datenschutz“ vom 8. Januar Die klugen Analysen von Caroline Fetscher schätze ich sehr.

„Bausteinchen der Zivilisation – Ein neues Gesetz öffnet Türen, es stellt Kinderschutz vor Datenschutz“ vom 8. Januar

Die klugen Analysen von Caroline Fetscher schätze ich sehr. Umso verwunderter war ich, als ich diesen Beitrag von ihr las.

Ich stimme mit der Bewertung überein, dass das neue Kinderschutzgesetz einige nützliche Klarstellungen enthält, die Ärzten und Sozialarbeitern in schwierigen Situationen die Entscheidung erleichtern können, ob und unter welchen Bedingungen abweichend von den beruflichen Schweigepflichten Informationen an das Jugendamt weitergegeben werden sollen.

Das Gesetz enthält allerdings aus gutem Grund keine Aussage dahingehend, dass „Kinderschutz vor Datenschutz“ tritt. Diese undifferenzierte Parole findet sich zwar im Koalitionsvertrag der neuen rot-schwarzen Landesregierung in Berlin; sie wird aber dadurch nicht zutreffender.

Die Jugendämter sollten – unter Berücksichtigung der Elternrechte – alle Informationen bekommen, die sie benötigen, um das Kindeswohl zu schützen. Sie dürfen aber ihrerseits in aller Regel keine Informationen an andere Stellen geben.

Dieser erhöhte Sozialdatenschutz, der durch das neue Kinderschutzgesetz nicht verändert wurde, hat einen guten Grund: Jede Familie, die sich an das Jugendamt wendet, muss sich darauf verlassen können, dass das Jugendamt diese Informationen vertraulich behandelt. Wenn dieses Vertrauen erschüttert wird, kann das Jugendamt seine Aufgabe, das Kindeswohl zu sichern, nicht mehr erfüllen. Insofern gilt: Kinderschutz setzt Datenschutz voraus.

Die beiden Grundsätze gegeneinander in Stellung zu bringen, ist falsch. Natürlich gibt es Ausnahmesituationen, in denen auch ein Jugendamt die Möglichkeit und sogar die Pflicht hat, andere Stellen zu informieren. Darüber kann aber nur das Jugendamt entscheiden.

In einem Punkt gebe ich Frau Fetscher wiederum Recht: Viel wichtiger als die meisten jetzt getroffenen Regelungen im Kinderschutzgesetz ist die Zusage des Bundes, den Ländern höhere finanzielle Zuschüsse für die Ausstattung der Jugendämter zu geben.

Wer den Kindern wirklich helfen will, muss die chronisch mangelhafte Ausstattung der Jugendämter beenden. Das ist zielführender als eine Scheindebatte darüber zu führen, ob Kinderschutz wichtiger als Datenschutz ist.

Alexander Dix, Berliner Beauftragter

für Datenschutz und Informationsfreiheit

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