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Touristenattraktion: Die Panzer am sowjetischen Ehrenmal in der Nähe des Brandenburger Tors.

© AFP

Petition gegen Sowjet-Panzer am Brandenburger Tor: Verträge muss man halten

Seit November 1945 erinnert das sowjetische Ehrenmal in Berlins Mitte an die gefallenen Sowjetsoldaten des Zweiten Weltkriegs. Zwei T-34/76-Panzer der russischen Armee flankieren das Ensemble an der Straße des 17. Juni. Die sollen nun weg, fordern zwei Boulevardzeitungen. Unser Kommentator sieht das anders.

"Weg mit den Russen-Panzern am Tor" schlagzeilt die BZ und fordert in einer gemeinsamen Aktion mit „Bild“ die Leser auf, einen Brief an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zu schicken. Dessen Inhalt, laut Textvorgabe auf den Seiten 2 beider Blätter: "Der Bundestag möge beschließen: Die russischen Panzer am Ehrenmal im Berliner Tiergarten sollen entfernt werden." Das Andenken der im Ehrenmal beigesetzten Soldaten der Roten Armee könne auch ohne die Panzer würdig gewahrt werden, heißt es weiter in dem Entwurf. Man wolle "dem unermesslichen Leid und den Opfern des russischen Volkes im Zweiten Weltkrieg weder das ehrende Gedenken noch unseren Respekt verweigern". Die Panzer aber würden nun einmal missverständlich mit der hegemonialen Militärpolitik der heutigen Kremlführung in Verbindung gebracht werden.

Einmal ganz abgesehen davon, ob es solche Assoziationen bei den vorbei flanierenden Touristen wirklich gibt, hat der Appell einen kleinen Schönheitsfehler. Der Brief fordert den Bundestag nämlich zu einem Verstoß gegen den Zwei-plus-Vier-Vertrag auf. Im Gemeinsamen Brief des Bundesministers des Auswärtigen und des Amtierenden Außenministers der DDR, Hans-Dietrich Genscher und Lothar de Maizière vom 12. September 1990 an die vier alliierten Vertragspartner heißt es in Absatz 2:  "Die auf deutschem Boden errichteten Denkmäler, die den Opfern des Krieges und der Gewaltherrschaft gewidmet sind, werden geachtet und stehen unter dem Schutz deutscher Gesetze. Das Gleiche gilt für die Kriegsgräber, sie werden erhalten und gepflegt."

Der Brief ist im Zusammenhang mit dem Vertragstext selbst, den er begleitet, völkerrechtlich verbindlich. Die beiden Panzer sind Bestandteile des russischen Ehrenmals an der Straße des 17. Juni.  

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