zum Hauptinhalt

Meinung: Winter in Berlin II

„Seit Wintereinbruch 200 S-Bahn-Wagen stillgelegt“ vom 15. JanuarAn jedem Werktag stehe ich auf dem Bahnhof, zitternd ob der Kälte, bangend ob der angezweifelten Zuverlässigkeit der S-Bahn.

„Seit Wintereinbruch 200 S-Bahn-Wagen stillgelegt“ vom 15. Januar

An jedem Werktag stehe ich auf dem Bahnhof, zitternd ob der Kälte, bangend ob der angezweifelten Zuverlässigkeit der S-Bahn. Ich fahre schon früher, um pünktlich am Arbeitsplatz zu sein. Über den Zeitverlust will ich gar nicht klagen; ich rege mich maßlos darüber auf, dass man es schafft, ein funktionierendes Verkehrsunternehmen an die Wand zu fahren, wohl wissend, dass der Abbau von Personal und Werkstätten zum Verschleiß führt und auf Dauer volkswirtschaftlich nur in einer Krise enden kann.

Noch ein Wort zur S-Bahn-Muttergesellschaft Deutsche Bahn: Mehrheitseigner ist der Bund, der „strikte Neutralität“ bewahrt; gab es je einen Mehrheitsaktionär, der keinen Einfluss auf die Firmenpolitik seines Unternehmens ausüben wollte? Warum zaudern Peter Ramsauer und unsere Kanzlerin?

Axel Zibell, Berlin-Lichtenrade

Der Ausfall von weiteren Fahrzeugeinheiten – nach Meinung des S-Bahn-Managements „witterungsbedingt“ – ist eine weitere Bankrotterklärung dieses Managements. Seit Tagen kein nennenswerter Schneefall und die derzeitigen Temperaturen sind Bedingungen, die in den vergangenen Jahrzehnten nie zu einem spürbaren S-Bahnausfall geführt haben.

Das unverschämte Gebahren der S-Bahnleitung und die Brüskierung der Öffentlichkeit sind längst nicht mehr hinnehmbar. Aber genauso unakzeptabel ist das Verhalten der zuständigen Senatsvertreter. Sie nehmen auch die unmöglichsten „Begründungen“ der Bahnleitung hin und vertrösten die Öffentlichkeit auf das Auslaufen des Verkehrsvertrages Ende 2017. Dabei müßte doch die langfristige, drastische Nichterfüllung des Vertragszieles eine vorfristige Kündigung durch den auftraggebenden Senat selbstverständlich begründen. Sollte die vorfristige Kündigung ausdrücklich ausgeschlossen worden sein, dann sind alle an der Vertragsgestaltung beteiligten Senatsvertreter schnellstens wegen erwiesener Unfähigkeit zur Rechenschaft zu ziehen.

Dr. Horst Maschler, Borgsdorf

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false