zum Hauptinhalt

Schüsse auf Berliner Rocker-Chef: Wo Verbote versagen

Mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln gehen die Berliner Behörden seit einigen Wochen gegen Rockerbanden vor. Doch schafft das wirklich mehr Sicherheit? Der jüngste Anschlag auf den Hells Angels-Chef André Sommer spricht dagegen.

In den Auseinandersetzungen unter Berliner Rockern ist eine neue Eskalationsstufe erreicht: Zum ersten Mal seit Jahren ist ein Anschlag unmittelbar auf den Boss einer der Bruderschaften verübt worden – und der betroffene Chef der Berliner Hells Angels wurde noch dazu vor seiner eigenen Kneipe niedergeschossen. Unklar ist, ob und inwiefern die Tat vom Sonntag mit den Verboten der vergangenen Wochen zu tun hat. Dennoch stellt sich die Frage, wie sinnvoll solche Verbote sind. Die Landesinnenminister und auch der Berliner Senat sind hart gegen Hells Angels und Bandidos vorgegangen: Sogar die Antiterroreinheit GSG 9 wurde eingesetzt, sie stürmte Wohnungen mit Maschinenpistolen, warf Blendgranaten und erschoss Hunde.

Der Staat hat die Mittel des Vereinsrechts massiv ausgeschöpft und allein in Berlin für drei Rockerdependancen zeitgleich Verbotsverfügungen erlassen – wohlgemerkt, ohne dass zuvor ein Gericht diesen Schritt als rechtens beurteilt hätte. Dies müssen Verwaltungsrichter nun nachholen, weil Hells Angels und Bandidos zumindest in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Schleswig-Holstein gegen die Verbote klagen.

Die (wenigen) Kritiker der deutschen Verbotspolitik behalten womöglich recht: Die Vereinigungen einfach im Blick zu behalten, wäre schlauer gewesen.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false