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Privatkassen: Zweiklassensystem

Ulla Schmidt war zur Urteilsverkündung eigens nach Karlsruhe gereist. Die Bundesgesundheitsministerin wollte wohl noch einmal einen letzten Triumph im Amt auskosten.

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Ulla Schmidt war zur Urteilsverkündung eigens nach Karlsruhe gereist. Die Bundesgesundheitsministerin wollte wohl noch einmal einen letzten Triumph im Amt auskosten. Denn der Detailsieg in Karlsruhe besitzt für die Sozialdemokratin Schmidt auch eine tragische Komponente. Schmidts politisches Lebensziel war die Schaffung einer einheitlichen Bürgerversicherung, in die alle – ob Arbeitnehmer, Selbstständige oder Beamte – gleichermaßen einzahlen sollten. Das Thema ist populär, zumindest bei den 80 Prozent der deutschen Bevölkerung, die sich als gesetzlich Versicherte in den Wartezimmern regelmäßig benachteiligt fühlen. Doch mit der Bürgerversicherung wird nach diesem Urteil kein Wahlkampf mehr zu machen sein. Zwar bestätigt das Gericht im Nachgang die Zermürbungstaktik, mit der Schmidt in den vergangenen vier Jahren die Privatkassen bedrängte. Gleichzeitig hat das Urteil aber auch die Grenzen deutscher Gesundheitsreformpolitik enger gezogen. Für das Zweiklassensystem aus privaten und gesetzlichen Kassen haben die Richter eine Bestandsgarantie abgegeben – und damit die „solidarische Bürgerversicherung“ unmöglich gemacht. Die SPD wäre gut beraten, sie aus ihrem Programm zu streichen. fal

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