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Schon lange wird über das Jagdgesetz debattiert.

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Neues Brandenburger Jagdgesetz: Kompromiss in Sicht – Ministerium macht Jägern Zugeständnisse

Jäger sollen für den notwendigen Waldumbau stärker in die Pflicht zu nehmen. Auch kleinere Waldbesitzer sollen mehr Einfluss auf die Jagd bekommen.

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Nach langen Querelen um das geplante neue Jagdgesetz von Agrarminister Axel Vogel (Grüne) ist nun ein Kompromiss mit den Jägern in Sicht. Allerdings verzichtet das Ministerium dabei auf bislang angestrebte Änderungen und macht Zugeständnisse. Das teilte das Ressort am Dienstag auf Nachfrage mit.

Im Kern geht es darum, Jäger für den Waldumbau stärker in die Pflicht zu nehmen. Auch kleinere Waldbesitzer sollen mehr Einfluss auf die Jagd bekommen. Oberstes Ziel bleibt weiterhin, angesichts des angestrebten Waldumbaus die Schäden an Bäumen durch Wildverbiss zu reduzieren und dadurch auch Mischwäldern mehr Chance zum Wachsen zu geben. Dafür sollen auch mehr Tiere geschossen werden. Die „B.Z.“ aus Berlin hatte zuvor darüber berichtet.

Mindestgröße für Eigenjagdbezirk soll gesenkt werden

Bislang dürfen Waldbesitzer, die weniger als 150 Hektar besitzen, nicht selbst zur Jagd gehen. Das soll sich ändern. Die Mindestgröße für einen Eigenjagdbezirk soll im neuen Entwurf auf 75 Hektar gesenkt werden. In einem allerersten Entwurf aus dem Agrar- und Forstministerium war noch von zehn Hektar die Rede. Fast 100 000 Waldbesitzer gibt es in Brandenburg, nur wenige von ihnen haben mehr als 75 Hektar.

CDU-Fraktionschef Jan Redmann lobte den Entwurf. „Aus den Fehlern der Vergangenheit (.) sind die richtigen Lehren gezogen worden“, sagte Redmann. Zuvor seien die Jagdgenossenschaften geschwächt worden, weil zu kleinteilige Eigenjagden möglich gewesen wären. Es sei ein „guter Kompromiss“, der auch mit den Jägern abgestimmt sei.

Künftig soll zudem möglich werden, dass sich auch kleinere Waldbesitzer mit weniger als 75 Hektar Fläche zusammenschließen können und dann über eine Forstbetriebsgemeinschaft das Jagdrecht ausüben dürfen. In Brandenburg gibt es rund 270 solcher Forstbetriebsgemeinschaften, die Wald gemeinsam bewirtschaften.

Brandenburgs Agrarminister Axel Vogel (Grüne).

© dpa / dpa/Soeren Stache

Jagdzeiten sollen verlängert werden

In der angestrebten Neuerung des Jagdgesetzes soll außerdem ein von Verbänden geforderter Rechtsanspruch auf einen sogenannten Waldbesitzer-Begehungsschein nicht mehr enthalten sein. Dieser sollte auch kleinen Waldeigentümern mehr Einfluss auf die Jagd geben. Mit einem solchen Begehungsschein kann der Waldeigentümer auch jetzt schon auf freiwilliger Basis selber jagen.

Die Neuerungen sehen auch vor, dass Jagdzeiten verlängert werden, um mehr Abschüsse in der vegetationsfreien Zeit - also in der Winterzeit - zu haben. Dafür soll es im Sommer eine Ruhezeit geben. Außerdem soll es zur Pflicht werden, dass Jäger für Wildschäden an Bäumen auch Ersatz zahlen müssen. Zudem muss jeder Jäger künftig einmal im Jahr einen Schießübungsnachweis erbringen.

Enthalten ist im Entwurf auch ein Verbot, freilaufende Katzen und Hunde zu erschießen. Bisher ist dies Jägern erlaubt ab einer Entfernung der Tiere von 200 Metern vom letzten Haus. Außerdem soll ein Verbot von Totschlagfallen gelten. (dpa)

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