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Im früheren nationalsozialistischen Konzentrationslager Stutthof starben etwa 65.000 Menschen.

© Piotr Wittman/dpa

Update

Verfahren gegen ehemalige KZ-Sekretärin verzögert sich: 96-jährige Angeklagte flieht vor NS-Prozess – und wird gefasst

Irmgard F. war im KZ Stutthof die Schreibkraft des Kommandanten. Zu ihrem Prozess erschien sie nicht. Doch sie wurde gefasst und ist nun in Untersuchungshaft.

Die Bürokraten des Grauens waren gründlich. Aus dem Konzentrationslager Stutthof wurde regelmäßig die Zahl der Häftlinge und der Getöteten nach Berlin gemeldet. Lagerkommandant Paul Werner Hoppe diktierte Briefe an die Verwaltungszentrale des Holocaust, das SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt in Berlin-Lichterfelde. An der Schreibmaschine saß Irmgard F.

Sie tippte die Befehle des Lagerkommandanten an das Wachpersonal und schrieb die Listen mit den Namen der Häftlinge, die in das Vernichtungslager Auschwitz deportiert wurden.

Der gesamte Schriftverkehr mit der SS-Verwaltungszentrale in Berlin sei über ihren Schreibtisch gelaufen, sagte sie nach Kriegsende als Zeugin in einem NS-Prozess. Nun muss sich die heute 96-Jährige selbst vor dem Landgericht Itzehoe verantworten.

Doch der Prozess konnte am Donnerstagmorgen nicht wie geplant beginnen, denn Irmgard F. erschien nicht. Sie sei flüchtig, das Landgericht habe einen Haftbefehl erlassen, sagte der Vorsitzende Richter Dominik Groß.

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Angeklagte nahm ein Taxi bis zu einer U-Bahn-Station

Die 96-Jährige habe ihr Pflegeheim in Quickborn am Morgen in unbekannte Richtung verlassen, sagte die Sprecherin des Landgerichts Itzehoe, Frederike Milhoffer. „Sie hat ein Taxi genommen.“ Fahrziel sei eine U-Bahn-Station in Norderstedt am Hamburger Stadtrand gewesen. Dort verlor sich ihre Spur.

Am Nachmittag wurde sie allerdings in Hamburg, kurz hinter Norderstedt, von der Polizei gefasst. Das Gericht verkündete ihr den Haftbefehl. Am Donnerstagabend kam Irmgard F. in Untersuchungshaft. Die Verhandlung soll nun am 19. Oktober beginnen.

Dass die Angeklagte nicht erschien, kam für das Gericht allerdings nicht ganz überraschend. Vor einigen Tagen hatte sie dem Vorsitzenden Richter in einem handschriftlichen Brief mitgeteilt, dass sie zum Prozess nicht kommen werde, wie der „Spiegel“ berichtete. Aufgrund ihres Alters und ihres gesundheitlichen Zustands wolle sie an der Verhandlung nicht teilnehmen, ihr Verteidiger solle sie vertreten, schrieb sie weiter.

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Doch nach deutschem Strafrecht kann nicht in Abwesenheit der Angeklagten verhandelt werden, grundsätzlich sind die Beschuldigten verpflichtet, zum Prozess zu erscheinen. Die Verhandlungsfähigkeit der Angeklagten sei durch ein Gutachten bestätigt worden, sagte Milhoffer. „Wir gehen davon aus, dass sie kommt“, betonte sie noch am Tag vor dem geplanten Prozessbeginn.

Nebenklage-Anwalt kritisiert die Justiz

Nach dem geplatzten Auftakt der Hauptverhandlung erhob der Nebenklagevertreter Thomas Walther Vorwürfe gegen das Landgericht Itzehoe. Das Gericht habe nicht sachgerecht auf die Ankündigung der Angeklagten reagiert. „Irgendeine Reaktion des Gerichts ist nicht bekannt. Man hat einfach abgewartet“, sagte Walther dem Tagesspiegel.

Der Jurist, der als treibende Kraft hinter den späten NS-Prozessen in Deutschland gilt, kritisierte zugleich die lange Dauer der staatsanwaltlichen Ermittlungen. Im Februar 2017 seien erstmals Polizeibeamte bei Irmgard F. aufgetaucht, hätten ihr den Tatvorwurf erklärt und ihre Wohnung durchsucht. Die Justiz habe sich vier Jahre und acht Monate Zeit gelassen.

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Nach spätestens der Hälfe der Zeit habe Irmgard F. den Anspruch auf ein faires Verfahren gehabt. Walther hob auch die Bedeutung eines zeitnahen Verfahrens für die Nebenkläger hervor.

„Flucht ist die Kurzschlusshandlung einer einsamen alten Frau nach Jahren der Angst“, sagte Walther. „Die Antwort der Justiz ist ein Haftbefehl.“

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Die Staatsanwaltschaft wirft Irmgard F. Beihilfe zum Mord an mindestens 11380 Menschen vor sowie Beihilfe zum versuchten Mord in mehreren Fällen vor. „Der Angeschuldigten wird zur Last gelegt, in ihrer Funktion als Stenotypistin und Sekretärin des Lagerkommandanten des ehemaligen Konzentrationslagers Stutthof zwischen Juni 1943 und April 1945 den Verantwortlichen des Lagers bei der systematischen Tötung von jüdischen Gefangenen, polnischen Partisanen und sowjetrussischen Kriegsgefangenen Hilfe geleistet zu haben“, teilte die Staatsanwaltschaft Itzehoe mit.

Das nationalsozialistische Konzentrationslager Stutthof in der Nähe von Danzig wurde unmittelbar nach dem deutschen Überfall auf Polen im September 1939 eingerichtet. Die ersten Häftlinge waren polnische Intellektuelle aus Danzig. Im weiteren Verlauf des Krieges wurden dort vor allem Juden inhaftiert.

Stutthof war nicht nur ein Lager, sondern einer der Tatorte des nationalsozialistischen Massenmordes, es gab dort zwei Gaskammern und eine Genickschussanlage. Insgesamt starben in Stutthof etwa 65000 Menschen. Doch Irmgard F. will nichts davon gemerkt haben, dass nicht weit von ihrem Schreibtisch in der Kommandantur entfernt Menschen einen qualvollen Tod in der Gaskammer starben.

Fall wird vor der Jugendkammer verhandelt

Irmgard F. war erst 18 Jahre alt, als sie 1943 nach Stutthof kam, zuvor hatte sie in einer Bank gearbeitet. Weil sie zum Tatzeitpunkt nach deutschem Strafrecht noch als Heranwachsende galt, wird ihr Fall nun vor der Jugendkammer des Gerichts verhandelt.

Das Verfahren gegen Irmgard F. gehört zu einer ganzen Reihe von späten NS-Prozessen. Erst vor zehn Jahren setzte sich mit dem Urteil gegen John Demjanjuk, der Wachmann im Lager Sobibor gewesen war, bei der deutschen Justiz die Erkenntnis durch, dass der Tatbestand der Beihilfe zum Mord auf das Wachpersonal in den Vernichtungslagern angewendet werden kann. Daraufhin suchten deutsche Ermittler nach weiteren Fällen ehemaliger Wachleute.

Im Jahr 2015 wurde Oskar Gröning, der frühere „Buchhalter von Auschwitz“, in Lüneburg wegen Beihilfe zum Mord verurteilt, ein Jahr später gab es in Detmold ein ähnliches Urteil gegen einen ehemaligen Wachmann in Auschwitz. In Hamburg wurde im vergangenen Jahr Bruno Dey, ein früherer Wachmann in Stutthof, wegen Beihilfe zum Mord zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Der ehemalige SS-Wachmann im Lager Stutthof, Bruno Dey, wurde 2020 in Hamburg wegen Beihilfe zum Mord verurteilt.
Der ehemalige SS-Wachmann im Lager Stutthof, Bruno Dey, wurde 2020 in Hamburg wegen Beihilfe zum Mord verurteilt.

© Fabian Bimmer

In der kommenden Woche beginnt ein weiterer NS-Prozess vor dem Landgericht Neuruppin.

In dem Prozess gegen Irmgard F. sind etwa 30 Nebenkläger vertreten, sie sind Angehörige der in Stutthof Ermordeten. Einige von ihnen waren dort selbst inhaftiert. „Die Justiz hat eine Verpflichtung gegenüber den Opfern und den schwer traumatisierten Überlebenden, den Versuch zu unternehmen, ein wenig Gerechtigkeit zu schaffen“, sagte der Nebenklagevertreter Walther.

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