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Politik: Aber doch nicht für Dachdecker

Kaum ist die Rente mit 67 beschlossen, beginnt die Diskussion um die Ausnahmen

Berlin – Wer durch die Arbeit im Laufe seines Berufslebens stark beansprucht wird, sollte nach Ansicht der Gewerkschaften leichter vorzeitig in Rente gehen können. „Für Arbeitnehmer, die körperlich oder nervlich stark belastet werden, ist es kaum möglich, bis zum Alter von 65 durchzuhalten“, sagte die stellvertretende Chefin des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB), Ursula Engelen-Kefer, dem Tagesspiegel am Sonntag. Die Gewerkschafterin forderte, dass der Zugang zur Erwerbsminderungsrente ohne Abschläge vereinfacht werden soll. Spezielle Regelungen für bestimmte Berufsgruppen, wie sie etwa der rheinland-pfälzische Ministerpräsident und SPD-Vize Kurt Beck am Wochenende ins Gespräch brachte, lehnte sie hingegen ab.

Angesichts der Pläne der Bundesregierung, bis zum Jahr 2029 die Rente mit 67 einzuführen, regte Beck Sonderregelungen für besonders belastete Berufsgruppen an. „Ich kann einen Dachdecker mit 67 nicht mehr auf dem Dach arbeiten lassen. Auch für Krankenschwestern und andere Schichtarbeiter muss es differenzierte Lösungen geben“, sagte der SPD-Politiker der „Bild am Sonntag“. Beck denkt dabei unter anderem an Ausgleichszahlungen des Staates. „Wir dürfen nicht den Menschen, die besonders hart und gefährdet arbeiten, zum Schluss die Rente kürzen. Es muss für diese Menschen einen staatlichen Zuschuss geben“, sagte Beck.

Auch die Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses des Bundestags, Edelgard Bulmahn (SPD), fordert bei der Altersgrenze in der Rente eine Unterscheidung nach Berufen. „Man sollte bei der Erhöhung des Renteneintrittsalters stärker unterscheiden, wer an welchem Arbeitsplatz steht“, sagte sie dem „Focus“. Einem Dachdecker mit 65 Jahren würde sie nicht abverlangen, dass er noch weiterarbeitet. „Ein Wissenschaftler könnte dies durchaus.“

DGB-Vize Engelen-Kefer hält von pauschalen Unterschieden nach Berufsgruppen wenig. „Es lässt sich kaum abgrenzen, in welchen Branchen die Beschäftigten besonders belastet sind“, sagte sie. „Entscheidend ist, wie die Arbeit im Betrieb organisiert wird, nicht, welcher Berufsgruppe jemand angehört.“ So sei denkbar, dass in einem Unternehmen ältere Beschäftigte rechtzeitig aus dem Schichtbetrieb genommen werden. Wer dennoch zu stark belastet sei, den müsse der Staat – unabhängig von der Berufsgruppe – über die Erwerbsminderungsrente absichern.

Arbeitnehmer können heute wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung vorzeitig in Rente gehen. Wer allerdings vor dem 63. Lebensjahr aus dem Beruf ausscheidet, muss Abschläge hinnehmen – pro Jahr 3,6 Prozent, maximal 10,8 Prozent. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung Bund haben im Jahr 2005 knapp 1,7 Millionen Personen eine solche Rente bezogen. Zu den Gründen für die Erwerbsminderung gehören an erster Stelle psychische Erkrankungen, gefolgt von Krebserkrankungen, Beeinträchtigungen des Skeletts oder der Muskeln sowie Herz-/Kreislauferkrankungen.

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