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Bei der Fortsetzung im Berufungsverfahren um den Streit der Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz, stehen Maximilian Krah (l-r) (AfD), Mitglied des Europäischen Parlaments, Peter Boehringer (AfD) Bundestagsabgeordneter, Rechtsanwälte Christian Conrad und Michael Fengler, vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster.

© dpa/Guido Kirchner

Tagesspiegel Plus Update

AfD gegen Verfassungsschutz vor Gericht : „Es gab keine politische Einflussnahme“

Im Prozess um die Verdachtsfall-Einstufung der Partei in Münster tritt das Bundesamt Spekulationen entgegen, es habe sich auf Anweisung von oben mit der AfD befasst.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat nach eigenen Angaben unabhängig von politischen Vorgaben entschieden, sich mit möglichen verfassungswidrigen Bestrebungen in der AfD zu befassen. Im Prozess um die Einstufung als Verdachtsfall vor dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster erklärte der zuständige Referatsleiter Matthias Weber am Donnerstag, die Initiative dafür habe sich auf Referatsebene entwickelt und sei erst dann mit der Amtsleitung besprochen worden.

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