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In Sachen „Desiderius-Erasmus-Stiftung“. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichtes verkündet das Urteil: Die staatliche Förderung politischer Stiftungen bedarf eines gesonderten Parlamentsgesetzes.

© picture alliance/dpa/Uli Deck

AfD-Klage : Was folgt aus dem Stiftungsurteil des Bundesverfassungsgerichts?

Die Parteien haben bisher kein Gesetz geschaffen, das die Finanzierung parteinaher Stiftungen regelt. Das ist ihnen jetzt auf die Füße gefallen. Drei Meinungen zum Urteil.

Die staatliche Förderung politischer Stiftungen bedarf eines gesonderten Parlamentsgesetzes, hat das Bundesverfassungsgericht erklärt. Dass der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung das Geld verweigert wurde, habe sie aber in ihrem Recht auf Chancengleichheit verletzt. Wie ist das Urteil einzuschätzen? Dazu nehmen eine Tagesspiegel-Korrespondentin und zwei Experten Stellung. Alle Folgen von „3 auf 1“ finden Sie hier.

Das neue Gesetz könnte ein großer Wurf werden

Es ist bitter, dass die Parteien immer noch kein Gesetz geschaffen haben, das die Finanzierung parteinaher Stiftungen regelt. So konnte die AfD einen Teil-Erfolg vor Gericht erzielen: Dass ihrer Desiderius-Erasmus-Stiftung das Geld verweigert wurde, hat sie in ihrem Recht auf Chancengleichheit verletzt. Jetzt muss ein Gesetz her.

Kaum einer weiß, warum die parteinahen Stiftungen so viel Geld brauchen.

Maria Fiedler, Tagesspiegel

Es darf aber keine Lex DES werden, das allein zum Ziel hat, die AfD-Stiftung auszuschließen. Die Ampel muss die Gelegenheit nutzen, um die Stiftungsfinanzierung viel umfassender zu regeln.

Hier werden jährlich hunderte Millionen an parteinahe Stiftungen gegeben. Sie betreiben damit Auslandsarbeit, politische Bildung, vergeben Stipendien.

Doch obwohl das zweifelsohne wichtig ist, ist die Vergabe höchst intransparent. Kaum einer weiß, warum sie so viel Geld brauchen. Das Gesetz muss nicht nur Kriterien aufstellen, welche Stiftungen förderwürdig sind, sondern auch regeln, was sie leisten sollen und wie sich ihr Finanzbedarf errechnet. Dann wäre es ein großer Wurf.


Niemand darf vom Rechtsstaat erwarten, dass er seine Gegner finanziert

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Stiftungsfinanzierung ist nicht weniger als ein Paukenschlag. Das höchste deutsche Gericht hat klargestellt, was offensichtlich hätte sein sollen; nämlich dass finanzielle Förderungen in Höhe von jährlich über 600 Millionen Euro die Chancengleichheit im politischen Wettbewerb berühren und daher gesetzlich geregelt sein müssen.

Der Bundestag hat nun zeitnah Überlegungen dazu anzustellen, unter welchen Voraussetzungen die politischen Stiftungen zukünftig gefördert werden sollen – den Ausgang des abgetrennten Teilverfahrens sollte er nicht abwarten. Eines liegt auf der Hand: Niemand darf vom Rechtsstaat erwarten, dass er seine Gegner finanziert.

Wer sich zu den Fundamentalprinzipien unserer Staatsordnung nicht bekennt, stellt sich selbst ins Abseits und verdient keine Steuergelder. Voraussetzung für Zuwendungen muss deshalb eine umfassende und gerichtlich nachprüfbare Bewertung sein, ob förderungswillige Stiftungen aktiv für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten.


Der Gesetzgeber sollte zügig ein Gesetz schaffen

Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass der Gesetzgeber politische Stiftungen auf Grundlage einer gesetzlichen Regelung zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung von finanzieller Förderung ausschließen kann. Der Gesetzgeber sollte daher zügig ein Gesetz schaffen, das sicherstellt, dass verfassungsfeindliche Stiftungen keine Förderung erhalten. Die Desiderius Erasmus Stiftung (DES) wird darunterfallen.

Sie ist nicht nur eng verwoben mit Akteuren der Neuen Rechten, die als rechtsextrem einzuordnen ist. Sie verbreitet, etwa in ihrer Schriftenreihe, auch selbst rassistisches und rechtextremes Gedankengut, das sich gegen die in Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz verbriefte Garantie der Menschenwürde wendet.

Diese Garantie ist der Ausgangspunkt und zugleich zentrale Bestimmung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Im Übrigen zeichnet sich die Stiftung nach ihrem eigenen Bekunden durch ihre „ideelle“ Verbundenheit zur AfD und damit zu einer rechtsextremen Partei aus.

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