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Politik: Am wichtigsten: das Geld fürs Kind

Justizministerin Zypries stellt Reform des Unterhaltsrechts vor / Zahlungen an Ehegatten nur noch befristet

Berlin - Die Lebensformen in Deutschland sind vielfältiger geworden, die Regierungen haben darauf seit den 90er Jahren reagiert – nur das Unterhaltsrecht orientiert sich noch immer an der klassischen Eltern-Kind-Familie. Jetzt soll das Recht den veränderten Realitäten angepasst und dabei das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt gestellt werden. Außerdem kann nach dem Gesetzentwurf, den Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) am Montag vorstellte, der Unterhalt für geschiedene Frauen befristet werden. Die Ansprüche von verheirateten und unverheirateten Mütter sollen angenähert werden.

Künftig hat der Unterhalt für ein Kind Vorrang vor allen anderen Unterhaltsansprüchen. Und davon gibt es angesichts des Trends zur „Zweitfamilie“ und den neuen Familienformen eine weit größere Zahl als früher. Bislang hatten Ehepartner und Ex-Ehepartner einen gleichrangigen Anspruch wie ein Kind. Das gilt künftig nicht mehr. Jetzt wird als Zweiter bedacht, wer entweder ein Kind betreut – egal, ob ehelich oder unehelich – oder lange Jahre verheiratet war und auf die eheliche Solidarität vertrauen können muss. Erst als Dritter hat einen Anspruch auf Unterhalt, wer keine Kinder betreut und nur kurz verheiratet war. Die Justizministerin hofft, durch den Vorrang für die Kinder die große Zahl von sozialhilfeabhängigen Minderjährigen zu reduzieren.

Da das Wohl des Kindes auch an der materiellen Situation der Eltern hängt, will Zypries auch hier ansetzen. Bislang erhält eine Ex-Ehefrau bis zu 16 Jahre den so genannten Betreuungsunterhalt. Die Mutter eines nichtehelichen Kindes hat nur Anspruch auf drei Jahre. Nur bei besonderer Härte konnten Gerichte auch über drei Jahre hinaus den Betreuungsunterhalt anordnen. Künftig reicht eine Härte. Zudem kann auch der Unterhalt für Ex-Ehepartner befristet werden.

Von der nach wie vor festgeschriebenen Ungleichbehandlung der Mütter ehelicher und unehelicher Kinder ist die liberale Rechtspolitikerin Sibylle Laurischk, die den Entwurf im Grundsatz begrüßt, „enttäuscht“. „Die Gleichstellung ist sicher eine schwierige Diskussion“, sagte Laurischk, aber diese sollte Zypries nicht scheuen. „Sie überlässt den schwarzen Peter jetzt den Richtern“. Im Ministerium hieß es dazu, die Reform sei ein Schritt zur Gleichstellung. Angesichts des besonderen Schutzes von Ehe und Familie im Grundgesetz sei eine totale Angleichung eine verfassungsrechtliche Frage. Die grüne Familienpolitikerin Ekin Deligöz, sagte zum Entwurf: „Die Richtung ist gut.“ Einige Fragen seien noch zu überprüfen. Zur Gleichstellung meinte sie: „Es ist das, was wir machen können.“

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