zum Hauptinhalt
Zurück auf der Straße: Drei Klimaaktivisten in Leipzig blockierten unmittelbar nach einem Freispruch für sie erneut den Verkehr.

© dpa/Hendrik Schmidt

Unmittelbar nach dem Urteil: Freigesprochene Klimaaktivisten kleben sich sofort erneut fest

Nach ihrem Freispruch vor dem Amtsgericht Leipzig protestieren einige Klimaaktivisten erneut für mehr Klimaschutz - und kleben sich erneut auf einer Hauptverkehrsstraße fest.

Stand:

Nur wenige Minuten nach dem Freispruch für fünf Mitglieder der Letzten Generation vom Vorwurf der Nötigung haben Klimaaktivisten am Dienstag eine Hauptverkehrsstraße in Leipzig blockiert. Zehn Frauen und Männer setzten sich auf eine Kreuzung und protestierten gegen die Folgen der Klimakrise.

Mit dem Eintreffen der Polizei klebten sich einige Klimaaktivisten mit den Händen an der Straße fest, darunter auch drei der eben erst Freigesprochenen. Zuvor hatten bereits zwei Autofahrer versucht, die Demonstranten gewaltsam von der Straße zu ziehen.

Das Urteil: Nötigung, aber nicht verwerflich

Zuvor waren fünf Mitglieder der Letzten Generation am Dienstag in Leipzig vom Vorwurf der Nötigung nach einer Sitzblockade im Vorjahr freigesprochen worden. Zwar sei generell der Tatbestand der Nötigung erfüllt gewesen, aber die Aktion sei nicht verwerflich gewesen, begründete die Vorsitzende Richterin am Amtsgericht, Laura Jankowski, ihre Entscheidung. Daher sei im Sinne der Versammlungsfreiheit entschieden worden. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Die drei Frauen und zwei Männer hatten Mitte Juni vergangenen Jahres eine Hauptverkehrsstraße im morgendlichen Berufsverkehr blockiert. Für mehrere Minuten war es zu Verkehrsbeeinträchtigungen gekommen. Während sich eine Frau und ein Mann an die Straße geklebt hatten, hatte die Polizei das Festkleben bei den anderen verhindern können. Die Angeklagten hatten die Vorwürfe im Wesentlichen eingeräumt und mit dem Kampf gegen die Klimakrise begründet.

Nur kurze Beeinträchtigungen

Die Richterin begründete den Freispruch damit, dass die Beeinträchtigungen nur kurzzeitig gewesen und die Polizei sowie die Presse zuvor informiert waren. Zudem sei für Notfälle eine Rettungsgasse frei gehalten worden. Überdies habe es einen klaren Sachbezug gegeben. „Der Protest richtete sich gegen die Folgen der Klimakrise und speziell gegen den Autoverkehr“, betonte Jankowski. Daher sei der Protest nicht als verwerflich anzusehen.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung wegen gemeinschaftlicher Nötigung gefordert und jeweils 30 Tagessätze beantragt. Demnach habe es sich zwar um ein „löbliches politisches Engagement der Aktivisten gehandelt“, sagte Staatsanwältin Sabine Winkler. Aber die Autofahrer als Instrument des Protestes zu missbrauchen, sei verwerflich. Der Zweck heilige nicht die Mittel und auch Aktivisten seien an die rechtliche Ordnung gebunden. Sie kündigte an, die Berufung prüfen zu wollen. (dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })