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Politik: Anspruch auf Feststellung der Vaterschaft

Zypries gibt Männern Zeit für Anfechtung

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Berlin - Wenn Männer bei ihrem Kind die Vaterschaft anzweifeln und die Mutter den klärenden Gentest verweigert, gibt es bisher nur zwei Möglichkeiten: einen heimlichen Test oder die Anfechtung vor Gericht. Geheimtests sind verboten, der Klageweg kann zum Bruch mit Kind und Familie führen. Stellt sich nämlich heraus, dass das Kind einen anderen Erzeuger hat, folgen gleich rechtliche Konsequenzen. Das Kind verliert dann automatisch seinen Unterhaltsanspruch und der vermeintliche Vater sein Sorgerecht – gleichgültig ob er das will oder nicht.

Zwischen dieses krasse Entweder- oder will Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) nun eine dritte Möglichkeit schieben: einen Anspruch auf Feststellung der Vaterschaft ohne Anfechtungsklage. Dazu kann sich der Betroffene innerhalb einer Zwei-Jahres-Frist entscheiden, muss es aber nicht. Es steht ihm auch frei, weiter die Rolle des sozialen Vaters zu behalten.

Mit der Neuerung werde „insgesamt die Stellung der Familie verbessert“, betonte Zypries bei der Vorstellung der Eckpunkte in Berlin. Gedrängt worden war sie freilich vom Bundesverfassungsgericht. Die Richter hatten im Februar zwar heimliche Tests untersagt, den Gesetzgeber aber aufgefordert, die Klärung von Vaterschaften anderweitig zu erleichtern.

Über die Vorgabe hinaus ging die Ministerin bei der vorgesehenen Fristenlösung für Anfechtungsklagen. Zwar hat der vermeintliche Vater nach wie vor nur zwei Jahre Zeit, diese Klage zu erheben. Die Frist soll künftig aber nicht bereits mit dem ersten Gerücht einsetzen, das ihm zu Ohren kommt, sondern erst, wenn rechtskräftig feststeht, dass das Kind von einem anderen stammt.

Kinder sollen in einem Verfahren zusätzlich geschützt werden. So können, etwa wenn das Kind psychisch gerade labil ist, die Klärung der Abstammung wie auch die Anfechtungsmöglichkeit zunächst ausgesetzt werden. Was Mütter betrifft, ist das Gesetz hingegen rigide. Notfalls, so Zypries, würden Genproben auch vom Gerichtsvollzieher geholt. Heimliche Tests indessen bleiben verboten. Näheres soll ein Gendiagnostikgesetz regeln, an dem das Gesundheitsministerium noch feilt.

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