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Patientenrechte: Anspruch auf Schadenersatz

Nach Behandlungsfehlern müssen die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten künftig dabei helfen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Das sieht der Entwurf eines Patientenrechtegesetzes vor, den Gesundheits- und Justizministerium am Montag an Bundesländer und Verbände verschickt haben.

Nach Behandlungsfehlern müssen die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten künftig dabei helfen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Das sieht der Entwurf eines Patientenrechtegesetzes vor, den Gesundheits- und Justizministerium am Montag an Bundesländer und Verbände verschickt haben. Zudem erhält jeder Patient das Recht, seine Behandlungsunterlagen einzusehen. Zum Jahr 2013 soll das lang angekündigte Gesetz in Kraft treten. Bisher waren Patientenrechte, so überhaupt vorhanden, in einer Vielzahl von Vorschriften versteckt. Nach Schätzungen von Patientenorganisationen werden pro Jahr etwa eine Million Patienten zu Opfern von Behandlungsfehlern, rund 17 000 sterben an den Folgen. Von den 30 000 Betroffenen, die den Kampf aufnehmen und Schadenersatz verlangen, erhält nur jeder Zweite Recht. Der Opposition geht der Entwurf diesbezüglich nicht weit genug, sie spricht von einer „Mogelpackung“. Die Beweislast liege auch künftig zumeist beim Patienten, nur bei groben Behandlungsfehlern seien Ärzte in der Bringschuld, moniert der SPD-Experte Karl Lauterbach. Auch die Verbraucherzentralen kritisierten den Entwurf. Damit bleibe die Koalition „wesentlich hinter dem zurück, was wir uns hätten vorstellen können“, sagte deren Gesundheitsexpertin Ilona Köster-Steinebach. Fakt ist: Die Idee eines Entschädigungsfonds, aus dem Opferansprüche unbürokratisch abgegolten werden könnten, wurde ebenso fallen gelassen wie schärfere Kontrollen für individuelle Gesundheitsleistungen, die die Kassen nicht bezahlen. Auch von einer Garantie für Kassenpatienten, zeitnah Arzttermine zu erhalten, ist nicht mehr die Rede. Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) und der Patientenbeauftragte Wolfgang Zöller (CSU) verteidigten den Entwurf. Das Vertrauen zwischen Patienten, Kassen und Ärzten erhalte ein neues Fundament, meinte Zöller.

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