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Beschneidung

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Beschneidung: Ärzte warnen vor Laien-OPs

In Berliner Krankenhäusern werden religiöse Beschneidungen nach dem Kölner Urteil abgelehnt. Das allerdings könnte unerwünschte Folgen nach sich ziehen, fürchten Kinderärzte.

Von Sabine Beikler

Nach dem Kölner Beschneidungsurteil befürchtet die Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie (DGKCH) eine Zunahme ritueller Eingriffe durch nicht ausgebildete Laien. „Wir haben Bedenken, dass es zu einem Beschneidungstourismus in Länder kommt, in denen diese Eingriffe aus religiösen Gründen ohne Einschränkungen erlaubt sind. Auch dürfte es in Deutschland zu einer Zunahme von Beschneidungen durch Nichtmediziner kommen“, sagte Bernd Tillig, stellvertreter Präsident der DGKCH, dem Tagesspiegel.

Das Landgericht Köln hatte am Dienstag die Beschneidung eines minderjährigen Jungen aus religiösen Gründen als Körperverletzung bezeichnet. Das Jüdische Krankenhaus in Wedding und das Berliner Vivantes-Klinikum werden nach dem Urteil religiöse Beschneidungen in Zukunft nicht mehr durchführen, wenn die Patienten noch nicht im einwilligungsfähigen Alter sind. Auch die Berliner Charité wird nach Auskunft von Sprecherin Stefanie Winde Beschneidungen aus religiösen Gründen ablehnen.

Die Mediziner hätten bisher ihre Aufgabe darin gesehen, die Kinder vor Komplikationen durch nicht fachgerecht ausgeführte Beschneidungen zu schützen und diesen Eingriff „lege artis“, nach den Regeln der ärztlichen Kunst, durchzuführen, sagte DGKCH-Vize Tillig, der als Chefarzt und Direktor der Klinik für Kinder- und Neugeborenenchirurgie und Kinderurologie am Vivantes Klinikum Neukölln tätig ist. Tillig schätzt die Zahl der bisher jährlich durchgeführten religiösen Beschneidungen im Vivantes-Klinikum auf 20. Eingriffe im Säuglingsalter seien „prinzipiell abgelehnt“ worden.

Nach jüdischem Glauben soll die Beschneidung am achten Tag nach der Geburt stattfinden. Die Beschneidung bei Muslimen als Zeichen der Religionszugehörigkeit wird in der Regel im Kindesalter bis 13 Jahre durchgeführt. Der Eingriff ohne medizinische Indikation erfüllt juristisch den Straftatbestand der Körperverletzung.

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