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Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit Henning Radtke, Yvonne Ott, Heinrich Amadeus Wolff, Stephan Harbarth, Vorsitzender des Senats und Präsident des Gerichts, Ines Härtel und Josef Christ (v.l.n.r.)

© dpa/Uli Deck

Tagesspiegel Plus

Ärztliche Eingriffe gegen den Patientenwillen: Im Dilemma von Schutz und Zwang

Das Bundesverfassungsgericht lässt es zu, betreute Menschen – etwa psychisch Kranke – gegen ihren Willen auch außerhalb von Krankenhäusern zu behandeln. Geht das zu weit?

Stand:

Wie schwer er für das Bundesverfassungsgericht werden würde, diesen Fall zu entscheiden, hatte sich schon im Sommer abgezeichnet. Damals, bei der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe, hatte der Gerichtspräsident Stephan Harbarth, zugleich Vorsitzender des Ersten Senats, von einem der grundrechtlich sensibelsten Bereiche gesprochen, in denen der Gesetzgeber tätig werden kann.

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