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Tagesspiegel Plus
Ärztliche Eingriffe gegen den Patientenwillen: Im Dilemma von Schutz und Zwang
Das Bundesverfassungsgericht lässt es zu, betreute Menschen – etwa psychisch Kranke – gegen ihren Willen auch außerhalb von Krankenhäusern zu behandeln. Geht das zu weit?
Stand:
Wie schwer er für das Bundesverfassungsgericht werden würde, diesen Fall zu entscheiden, hatte sich schon im Sommer abgezeichnet. Damals, bei der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe, hatte der Gerichtspräsident Stephan Harbarth, zugleich Vorsitzender des Ersten Senats, von einem der grundrechtlich sensibelsten Bereiche gesprochen, in denen der Gesetzgeber tätig werden kann.
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