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Die Bildkombo zeigt die vom Bundeskriminalamt veröffentlichten Fahndungsfotos.

© dpa

Asylverfahren in Deutschland: Wie konnte Anis Amri 14 Identitäten haben?

Anis Amri hatte mehrere Identitäten und bezog Sozialleistungen. Kein Einzelfall - denn Sanktionen gegen die Täter sind bei uns Schwerstarbeit. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Barbara John

Anis Amri war nicht nur als islamistischer Propagandist unterwegs, sondern auch als Mann mit vierzehn Identitäten. Wie es ihm gelang, sich einen Aliasnamen nach dem anderen zuzulegen und sich dennoch unbehelligt in Deutschland aufzuhalten und hier Sozialleistungen zu beziehen, ist unerklärlich. Und er war bei weitem nicht der Einzige. Wie also kann es sein, dass Asylantragsteller mit Mehrfachidentitäten, die ihre wahre Identität verbergen, um ihre Rückführung bei Ablehnung des Asylantrags zu verhindern, nicht zur Rechenschaft gezogen werden?

Ziemlich einfach, denn laut Asylgesetz ist die Angabe von Aliasnamen und damit die Verschleierung der Identität keine Straftat. Nur wer jemanden dazu verleitet, kann belangt werden (Paragraf 84 AsylG).

Asylverfahren können nicht beendet werden

Inzwischen aber hat es Änderungen gegeben. Im Bundeskriminalamt ist ein „Kerndatensystem“ installiert worden. Hier werden Mehrfachidentitäten endlich zentral registriert, sofern sie übermittelt werden von den Stellen, die den Fingerabdruck und die Personalien von Asylbewerbern aufnehmen. Deshalb konnten auch die Daten im Fall Amri zügig veröffentlich werden. Es fällt nun schneller auf, mit wie vielen unterschiedlichen Namen Antragsteller in Deutschland leben. Und das hat den Vorteil, die Erschleichung von Sozialunterstützung verfolgen zu können.

Doch davon wird kaum Gebrauch gemacht, weil Sanktionen gegen die Täter verpuffen. Denn weder ist es rechtlich möglich, das Asylverfahren zu beenden, noch die Leistungen einzustellen. Und um eine solche Anzeige überhaupt ans Ziel zu bringen, sind viele einzelne Verfahrensschritte notwendig, bei denen mindestens acht Behörden hin und her kommunizieren müssen. Zeitaufwendige Schwerstarbeit. Genug dieser schwindelauslösenden Einblicke ins Innenleben von Asylverfahren. Was ist der Erkenntnisgewinn? So notwendig es ist, interne Verfahren zu verbessern, um Missbrauch zu mindern, es wirkt wie Schneeschaufeln in Alaska. Denn unser universelles Asylantragsrecht steht jedem Ausländer offen (mit wenigen Ausnahmen). Also werden weiter viele kommen und bleiben wollen, die hier anderes suchen als Schutz vor Verfolgung und Krieg. Das zu verhindern, wie es in Schweden und Kanada geschieht, hat absolute Priorität.

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