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Foto: Bundetag/Lichtblick/Achim Melde

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Politik: Auf Heller und Pfennig

Wie viel Volksvertreter, wie viel Lobbyist steckt in einem Abgeordneten? Die geplante Neuregelung zur Offenlegung der Nebeneinkünfte stößt auf Kritik

Berlin - Sechs Jahre ist die derzeitige Regelung zur Offenlegung der Nebentätigkeiten von Bundestagsabgeordneten mittlerweile alt. Sie war schon seinerzeit umstritten und zog Klagen nach sich. Und heute provoziert auch die geplante Neuregelung weiter Streit. Kein Wunder – geht es doch um ein sensibles Thema: Womit verdient ein Abgeordneter neben seiner Haupttätigkeit, der Ausübung seines Mandats, sonst noch Geld? Oder anders gesagt: Wie viel Volksvertreter und wie viel Lobbyist steckt in einem Abgeordneten? Am Donnerstag kommt der Geschäftsordnungsausschuss des Deutschen Bundestags zusammen, um über eine Neuregelung zu beraten. Im Moment gibt es eine Drei-Stufen-Regel. In der ersten Stufe werden einmalige oder regelmäßige monatliche Einkünfte von 1000 bis 3500 Euro erfasst, in der nächsten Einkünfte bis 7000 Euro, und Stufe drei umfasst Einkünfte über 7000 Euro. Nur: Wie viel über 7000 Euro ein Abgeordneter hinzuverdient, das wird bei dieser Regelung nicht deutlich. Deshalb soll es zukünftig nicht nur drei, sondern sieben Stufen geben. Nur liegt nach Ansicht vieler Kritiker das Problem dann genau andersherum. „Mehr Transparenz nach oben wird erkauft mit weniger Transparenz nach unten“, sagt Nina Katzemich von Lobby-Control. Denn anders als bisher sieht die Vorlage eine Untergrenze von 10 000 Euro jährlich vor. „Diese Regelung ist eine Mogelpackung, das muss noch mal überarbeitet werden“, sagt Katzemich.

Die Rechtsstellungskommission, eine Unterkommission des Ältestenrates, hat vor einigen Wochen noch einvernehmlich beschlossen, dass es eine Neuregelung mit sieben Stufen geben soll. Darin auch die 10 000-Euro-Untergrenze sowie eine Obergrenze (Stufe sieben) von über 150 000 Euro. Doch so groß scheint der Konsens nicht mehr zu sein. Denn auch unter den Abgeordneten der Opposition herrscht Verwunderung über die Neuregelungspläne. „Die jetzige Vorlage entspricht nicht den Vereinbarungen“, sagt Michael Hartmann, Obmann der SPD im Geschäftsordnungsausschuss. Und die Grünen gehen noch etwas weiter. Sie drohen damit, die Neuregelung nicht mitzutragen. Volker Beck, ebenfalls Mitglied des Geschäftsordnungsausschusses, sagt: „Wir haben einen anderen Vorschlag gemacht. Wenn man zur Vermeidung von Bürokratie auf eine monatliche Bagatellgrenze von 1000 Euro verzichtet, muss man die jährliche Bagatellgrenze deutlich senken.“ Eine Grenze von 5000 Euro ist laut Beck besser.

Einkünfte unter 10 000 Euro seien keine Peanuts, sagen die Kritiker. Vor allem, weil sich die Einnahmen schnell zu großen Beträgen aufsummieren können, ohne dass es der Bürger mitbekommt. Denn ein Abgeordneter muss nur angeben, wenn sich die Honorare eines Auftraggebers auf mehr als 10 000 Euro belaufen. Hält er aber beispielsweise Vorträge vor verschiedenen Unternehmen der chemischen Industrie, so wird jedes Honorar einzeln gewertet und müsste bei einem Wert unter 10 000 Euro nicht angegeben werden, auch wenn die Summe aller Einkünfte zusammen deutlich höher läge.

Auch Günter Metzges vom Aktionsnetzwerk Campact sieht in den Plänen einen Rückschritt. „Da wird die Axt an bereits erreichte Errungenschaften gelegt.“ Abgeordnete würden versuchen, ihre Nebeneinkünfte zu verschleiern. „Das verschlechtert das Vertrauensverhältnis zwischen Bürgern und Politikern.“

Dass die Nebeneinkünfte auch weiterhin nicht als genauer Euro-Betrag angegeben, sondern in Stufen ausgezeichnet werden sollen, stößt insbesondere bei Jochen Bäumel, Vorstandsmitglied bei der Anti-Korruptionsorganisation Transparency International, auf heftige Kritik. Das sei nichts als „Akrobatik“ und „Herumgeeiere“ der Abgeordneten. „Die Nebeneinkünfte sollten auf Heller und Pfennig aufgeführt werden. In Großbritannien und den Niederlanden ist das auch möglich, warum dann nicht hier?“

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