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Hafterleichterung für Klar: Ausgang ohne Handschellen

Der seit 24 Jahren inhaftierte Ex-RAF-Terrorist Christian Klar erhält Hafterleichterungen. Das hat das Landgericht Karlsruhe beschlossen. Über Sonderurlaub und Freigang wird noch entschieden.

Karlsruhe/Stuttgart - In dem Beschluss des Landgerichts wurde die Justizvollzugsanstalt (JVA) Bruchsal "zur Gewährung von ersten begleiteten Ausgängen" verpflichtet. Der baden-württembergische Justizminister Ulrich Goll (FDP) nannte den Beschluss "wenig sensationell". Das Einzige, was sich nun ändere, sei, dass bei Ausgängen Klars künftig die Handschellen wegfielen.

"Zu mehr wurde die Anstalt durch das Gericht nicht verpflichtet", betonte Ministeriumssprecher Stefan Wirz in Stuttgart. Über weitere Lockerungen wie unbewachter Ausgang, Sonderurlaub oder Freigang ist damit nicht automatisch entschieden. Das Ministerium wird voraussichtlich keine Rechtsbeschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichts einlegen. Derzeit sehe es "nicht danach aus", sagte Sprecher Wirz. Die ersten begleiteten Ausgänge Klars ohne Handschellen dürften "in absehbarer Zeit" stattfinden.

Gutachten: Rückfallgefahr "sehr niedrig"

Das Landgericht betonte, dass Klar durch die bisherige Versagung der von ihm beantragten Vollzugslockerungen "in seinen Rechten verletzt" werde. Der Ex-Terrorist berief sich auf Vollzugslockerungen, die ihm zunächst von der JVA in Aussicht gestellt worden waren, dann aber vom baden-württembergischen Justizministerium wieder zurückgenommen wurden. Goll hatte die geplanten Hafterleichterungen gestoppt, nachdem Klar in einem Grußwort an die Rosa-Luxemburg-Konferenz eine scharfe Kapitalismuskritik formuliert hatte. Goll hatte daraufhin einen zweiten Gutachter beauftragt, der überprüfen soll, ob von Klar noch eine Gefahr ausgeht. Ein erstes Gutachten kam im Januar 2007 zu dem Ergebnis, dass eine Rückfallgefahr als "sehr niedrig" einzustufen sei.

Die JVA hatte daraufhin am 27. Februar in einer Vollzugsplanungskonferenz beschlossen, Klar weitere Ausgänge - begleitet und später unbegleitet - zu gewähren. Im weiteren Verlauf seien ein Sonderurlaub sowie im Juli 2007 die Zulassung zum offenen Vollzug mit freiem Beschäftigungsverhältnis vorgesehen. Da zeitgleich mit der Vollzugsplanungskonferenz die umstrittene Grußbotschaft Klars bekannt wurde, verweigerte das Justizministerium seine erforderliche Zustimmung und wollte das Verfahren bis zum Vorliegen des zweiten Gutachtens Ende August 2007 ruhen lassen. Daraufhin lehnte die JVA die Gewährung von ersten begleiteten Ausgängen ab, wogegen Klar nun klagte.

Hafterleichterung war bereits 2004 angedacht

Das Landgericht betonte nun, es seien "keinerlei Umstände bekannt geworden oder geltend gemacht worden, die ein Abweichen von der ursprünglichen Planung rechtfertigen könnten". Nach Angaben des Landgerichts hatte die JVA sogar bereits Ende 2004 mit Blick auf das "in den zurückliegenden Jahren beanstandungsfreie Vollzugsverhalten" Klars Lockerungen als "angezeigt erachtet". Das Justizministerium als Aufsichtsbehörde sah dies aber als verfrüht an.

Klars gerichtlich festgesetzte Mindesthaftdauer von 26 Jahren endet erst am 3. Januar 2009. Bundespräsident Horst Köhler liegt ein Gnadengesuch Klars vor. (tso/dpa/ddp)

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