
© dpa/Julian Stratenschulte
Aussetzung des Familiennachzugs: Deutschland hat seit dem Sommer nur zwei Visa für Härtefälle erteilt
Seit Juli gilt: Bestimmte Geflüchtete dürfen Partner oder Kinder nur noch in Härtefällen nach Deutschland holen. Es gibt strenge Auflagen. Für zwei andere Gruppen gilt diese Vorschrift nicht.
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Seit Juli dürfen bestimmte Migranten Partner oder Kinder nur noch in bestimmten Fällen nach Deutschland holen. Und in den ersten Monaten seit Aussetzung des sogenannten Familiennachzugs für bestimmte Geflüchtete ist fast niemand als Härtefall anerkannt worden – dabei geht es aber nur um Menschen, die sogenannten subsidiären Schutz genießen, nicht beispielsweise um Asylberechtigte.
Nach Angaben der Bundesregierung wurden zwar 2586 solcher Härtefälle bei der Internationalen Organisation für Migration (IOM) angezeigt. Bis Mitte Dezember hat das Auswärtige Amt aber nur in zwei Fällen Visa erteilt. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken-Abgeordneten Clara Bünger hervor, wie die Agentur dpa berichtet.
Die Staaten der Europäischen Union hatten 2025 ihren Kurs in der Migrationspolitik deutlich verschärft. In Deutschland war Ende Juli der Familiennachzug zu Menschen mit eingeschränktem Schutzstatus in Deutschland für zunächst zwei Jahre gestoppt worden.
Subsidiär Schutzberechtigte sind oft Menschen aus Syrien
Gemeint sind sogenannte subsidiär Schutzberechtigte, eine Kategorie, in die viele Menschen aus Syrien fallen. Nur in „Härtefällen“ sollen sie noch Ehepartner, minderjährige Kinder und im Fall unbegleiteter Minderjähriger die Eltern nachholen dürfen.
Das Verfahren läuft nach Angaben der Bundesregierung so: Härtefälle werden bei der IOM angezeigt, mit deren Hilfe dann der Sachverhalt geprüft wird. Im Anschluss geht das Dossier ans Auswärtige Amt (AA).
Wie es in der Antwort auf Büngers Frage heißt, befinden sich die meisten der bei IOM angezeigten Fälle in der „Phase der Sachverhaltskonsolidierung“ beim IOM. Im AA seien die Anzeigen von 90 Personen in der Prüfung.
Die Bundesregierung versprach sich von der Aussetzung des Familiennachzugs die Entlastung bei Aufnahme und Integration. Bünger hatte in der Vergangenheit kritisiert, die Regeln seien so streng gefasst, dass sich fast niemand darauf berufen könne. Geflüchtete Familien würden so auseinandergerissen.
Subsidiären Schutz können Menschen erhalten, die zwar keine individuelle Bedrohung im Herkunftsland nachweisen können, dort aber allgemeine Gefahren für Leib und Leben fürchten müssen. Die Aussetzung des Familiennachzugs betrifft nur sie, nicht Asylberechtigte oder Menschen, die unter die Genfer Flüchtlingskonvention fallen.
2025 mehr als 100.000 Visa zum Familiennachzug
Wie das AA der „Welt am Sonntag“ im Dezember mitteilte, ist das Ausmaß des Familiennachzugs für diese beiden Gruppen noch immer enorm. 2025 wurden bis Ende November 101.756 Visa zum Familiennachzug erteilt. Hauptnationalitäten waren Türken (14.907) und Syrer (13.148), gefolgt von Indern (9286), Kosovaren (7143) und Albanern (4426).
Unter den fast 102.000 bis Ende November erteilten Visa betrafen etwa 37.200 den Nachzug von Kindern zu ihren Eltern, rund 3500 den Nachzug von Eltern zu ihren Kindern und 44.400 Ehepartner von in Deutschland lebenden Ausländern. Weitere 16.300 wurden an Ehepartner mit deutscher Staatsangehörigkeit vergeben. (lem)
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