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In Baden-Württemberg verboten: Vollverschleierung im Unterricht.

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„Mit einer freien Gesellschaft nicht vereinbar“: Baden-Württemberg verbietet Vollverschleierung an Schulen

Der Ministerrat in Baden-Württemberg hat beschlossen, dass Ganzkörperverhüllung in Schulen nicht erlaubt ist. An Hochschulen sei die Lage komplizierter.

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Die baden-württembergische Landesregierung verbietet Vollverschleierung an Schulen. Der Ministerrat habe am Dienstag beschlossen, dass es für Schüler in Baden-Württemberg nicht mehr erlaubt sei, mit Ganzkörperverhüllung in die Schule zu gehen, bestätigte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) in Stuttgart.

Für Lehrer gelte das ohnehin bereits. Auch wenn solche Fälle nicht zu erwarten seien, brauche es selbst für seltene Einzelfälle eine gesetzliche Regelung. Kretschmann äußerte sich kritisch zu Textilien, die das Gesicht vollständig verbergen.

Solche Kleidung sei mit einer freien Gesellschaft nicht vereinbar. An Hochschulen sei die Lage komplizierter, deshalb habe man ein solches Verbot zunächst einmal für Schulen beschlossen.

Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) hatte Anfang Februar bereits angekündigt, die Vollverschleierung an den Schulen im Land verbieten zu wollen. Eine Gerichtsentscheidung aus Hamburg habe die Notwendigkeit einer „rechtlich wasserdichten Regelung“ aufgezeigt, um ein Verbot im Ernstfall durchzusetzen, hieß es damals aus dem Kultusministerium. Die baden-württembergischen Grünen hatten den Vorstoß Eisenmanns als Scheindebatte kritisiert.

Schon seit Jahren gibt es eine Debatte um ein Kopftuchverbot für junge Mädchen an Schulen. Ein Argument, das Verfechter eines Verbots anführen, ist, dass junge Muslima das Kopftuch von ihren Eltern aufgedrängt wird. (dpa, Tsp)

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