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Anhänger der AfD demonstrieren in Potsdam.

© Ralf Hirschberger/dpa

Seehofers Warnschuss: Beamte dürfen keine extremen AfD-Parolen äußern

Beamte dürfen Mitglied in der AfD sein, aber keine extremen Parteiparolen äußern. Das ist das Ergebnis einer Prüfung des Bundesinnenministeriums.

Von Frank Jansen

Beamte in der AfD müssen bei öffentlichen Äußerungen vorsichtig sein. Die Mitgliedschaft in der rechtspopulistischen Partei hat keine disziplinarischen Konsequenzen, doch rassistische Sprüche in der Manier radikaler AfD-Politiker darf sich ein Beamter nicht leisten. Das ist das Ergebnis einer „vertieften Prüfung“, die Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) im Februar für sein Haus veranlasst hatte.

Im Januar hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz, das dem Ministerium untersteht, die AfD zum „Prüffall“ für eine Beobachtung deklariert. Die parteiinternen Vereinigungen „Junge Alternative“ und „Der Flügel“ wurden sogar als „Verdachtsfall“ eingestuft, wegen „hinreichend gewichtiger Anhaltspunkte“ auf extremistische Bestrebungen.
Dennoch teilte das BMI am Montag mit, „die reine Zugehörigkeit einer Beamtin oder eines Beamten zu einer Partei oder Organisation, deren Verfassungsfeindlichkeit nicht festgestellt wurde, die aber von den Verfassungsschutzbehörden als Prüffall oder Verdachtsfall behandelt werden, ist beamtenrechtlich ohne Relevanz“. Das ändert sich allerdings, sollten zur Mitgliedschaft „Handlungen bzw. Aktivitäten“ hinzukommen, die den Verdacht auf ein „Dienstvergehen“ rechtfertigen. Aber auch da wird im BMI differenziert.
Es reiche nicht, dass ein Beamter, der in der AfD Mitglied ist, die Politik des „Flügel“-Anführers Björn Höcke pauschal lobe, hieß es im Ministerium. Sollte der Beamte jedoch Höckes rassistische Sprüche über Migranten von sich geben, würde er wahrscheinlich gegen das Mäßigungsgebot verstoßen und seine Treuepflicht gegenüber dem Dienstherrn verletzen. Im BMI sind 1300 Beamte und 600 weitere Beschäftigte tätig, im gesamten Geschäftsbereich des Ministeriums gibt es 75.000 Mitarbeiter.

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