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Die Debatte um Kopftücher bei Beamtinnen geht weiter. Zahlreiche Verfahren liegen an.

© Jörg Carstensen/dpa

Verwaltungsgericht Kassel: Beamtin darf ihr Kopftuch tragen

Ein hessisches Verwaltungsgericht hat der Klage einer Muslima stattgegeben. Sie erstritt das Recht, im Dienst ein Kopftuch zu tragen.

Eine hessische Beamtin hat sich das Recht erstritten, bei Ausübung ihres Dienstes ein Kopftuch zu tragen. Wie das Verwaltungsgericht Kassel am Donnerstag mitteilte, hat das Gericht einer entsprechenden Klage der Frau gegen eine Anordnung der Stadt stattgegeben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, das Land Hessen hat Berufung eingelegt.

Laut Landesgesetz dürfen Beamtinnen und Beamte keine Kleidungsstücke oder andere Symbole tragen, die das Vertrauen in die Neutralität ihrer Amtsführung beeinträchtigen. Auf dieser Grundlage wird muslimischen Frauen in Hessen das Tragen von Kopftüchern im Dienst untersagt. Die Verwaltungsrichter entschieden nun, dass ein Verbot im konkreten Fall nicht auf die Vorschrift gestützt werden könne. Das Beamtengesetz müsse mit Blick auf die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit der Frau einschränkend ausgelegt werden. Nötig sei deshalb eine „hinreichend konkrete Gefahr für das Schutzgut staatlicher Neutralität oder Grundrechte Dritter“, hieß es. Daran fehle es hier.

Sie arbeitet im städtischen Jugendamt

Die Klägerin arbeitet im städtischen Jugendamt mit Publikumsverkehr und ist unter anderem in die Bewilligung von Familienhilfen eingebunden. Die Richter gehen zwar davon aus, dass das Kopftuch objektiv geeignet sei, die staatliche Neutralität zu gefährden. Der Staat identifiziere sich jedoch nicht mit dem Kleidungsstück, er toleriere es lediglich. Zudem ergebe sich die Gefahr für die Neutralität vor allem aus der „polarisierenden Wirkung“ des Kopftuchs und dessen „kontroversem Symbolgehalt“. Diese „Bedeutungsdimensionen“ seien der Klägerin jedoch nicht zuzurechnen, solange sie niemandem von ihrem Glauben zu überzeugen versuche.

Die erhöhten Anforderungen resultieren aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2015. Lehrerinnen an öffentlichen Schulen müssen durch ihr Kopftuch eine konkrete Gefahr für den Schulfrieden darstellen, hieß es. Das Urteil hat auch die Diskussionen um das Berliner Neutralitätsgesetz neu entfacht. Dieses sieht Verbote jedoch außer für Lehrerinnen nur für Polizei, Rechtspflege und Justizvollzug vor.

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