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Beschluss des Bundesverfassungsgerichts: Internationale Kommunikationsüberwachung durch BND zum Teil verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe teilte dies am Donnerstag mit. Der Schutz der Privatsphäre insbesondere ausländischer Menschen sei noch unzureichend. Die GFF und Amnesty International begrüßten die Entscheidung.
Stand:
Die internationale Kommunikationsüberwachung des Bundesnachrichtendiensts (BND) ist teilweise verfassungswidrig.
Konkret geht es um die sogenannte strategische Überwachung der Kommunikation zwischen Teilnehmenden im In- und Ausland, um die Gefahr von großen Cyberangriffen, etwa mit Schadprogrammen, rechtzeitig zu erkennen. Nach einem Gesetz aus dem Jahr 2015 kann der BND solche internationale Kommunikation anhand von Begriffen durchsuchen, die im Einzelfall festgelegt werden müssen.
Das Bundesverfassungsgericht hält die sogenannte strategische Inland-Ausland-Fernmeldeaufklärung „aufgrund des überragenden öffentlichen Interesses“ für grundsätzlich mit dem Grundgesetz vereinbar.
Zur Begründung verwiesen die Karlsruher Richter auf das „überragende öffentliche Interesse“ an der Aufklärung internationaler Cybergefahren, insbesondere Cyberspionage und Cybersabotage. Das Gefährdungspotenzial sei „außerordentlich hoch“. Der Schutz der Privatsphäre, insbesondere ausländischer Menschen, sei bislang aber unzureichend.
Wenn Menschenrechtsorganisationen befürchten müssen, dass ihre sensible Kommunikation durch anlasslose Massenüberwachung mitgelesen wird, gefährdet das ihre Arbeit
Lena Rohrbach, Amnesty International
Da sich die Betroffenen nicht unmittelbar wehren könnten, sei aber eine „gerichtsähnliche Kontrolle“ durch eine kompetente hauptamtlich besetzte Stelle erforderlich. Die bisherige Kontrolle durch die ehrenamtliche sogenannte G10-Kommission sei unzureichend. Suchbegriffe, die den Kernbereich der privaten Lebensführung betreffen, seien unzulässig.
Auch müsse die Dokumentation einer solchen Überwachung länger gespeichert und damit überprüfbar bleiben. Zudem müsse der Gesetzgeber näher regeln, wie mit der miterfassten Kommunikation von Deutschen umzugehen ist, die sich derzeit im Ausland befinden.
Entscheidung stößt auf Zuspruch
Die GFF und Amnesty International begrüßten die Entscheidung. „Wenn Menschenrechtsorganisationen befürchten müssen, dass ihre sensible Kommunikation durch anlasslose Massenüberwachung mitgelesen wird, gefährdet das ihre Arbeit“, erklärte Lena Rohrbach von Amnesty International. Die Stärkung der vertraulichen Kommunikation setze ein wichtiges Signal, auf das die Organisationen aber sieben Jahre hätten warten müssen.
Nach dem Karlsruher Beschluss darf der BND im Interesse der öffentlichen Sicherheit die bisherigen Regelungen weitgehend weiter anwenden. Lediglich eine bessere Abgrenzung von der Inlandskommunikation und die Nichtverwendung von Suchbegriffen aus dem Kern der Privatsphäre soll der BND sofort umsetzen. Bis Ende 2026 muss der Gesetzgeber das Gesetz nachbessern.
(AFP)
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