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Betroffen waren Ungeimpfte und Nicht-Genesene: Thüringens Verfassungsgericht erklärt Corona-Ausgangssperre für rechtswidrig
Auf Antrag der AfD-Landtagsfraktion wurde die Anfang 2022 für zwei Wochen verlängerte thüringische Verordnung überprüft. Das Verfassungsgericht sieht nun ein Grundrecht verletzt.
Stand:
Thüringens Verfassungsrichter haben die Verlängerung nächtlicher Ausgangsbeschränkungen während der Corona-Zeit für verfassungswidrig erklärt. Betroffen von der Landesverordnung aus dem Januar 2022 waren alle Menschen, die nicht geimpft oder von einer Infektion genesen waren.
Die von der Thüringer AfD-Fraktion angegriffene Verordnung, mit der damals unter anderem nächtliche Ausgangsbeschränkungen verlängert wurden, genüge nicht den formellen Anforderungen, entschieden die Verfassungsrichter am Mittwoch in Weimar. Zudem seien sie auch wegen Verstoßes gegen das Grundrecht auf körperliche Bewegungsfreiheit verfassungswidrig.
Diese Entscheidung beziehe sich nur auf den Geltungszeitraum der Verordnung vom 21. Januar bis 6. Februar 2022 und nicht auf die gesamte Zeit der Corona-Pandemie, informierte eine Gerichtssprecherin.
Die AfD-Landtagsfraktion hatte die Überprüfung der Verordnung vom 21. Januar 2022 verlangt. Dabei ging es unter anderem um die Zulässigkeit der damals verhängten Zugangs-, Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen nicht geimpfter und nicht genesener Menschen.
Diese Ausgangsbeschränkungen seien nicht ausreichend begründet worden, erklärte das Gericht. Dabei habe es viele Ausnahmen gegeben. Sie hätten somit nur einen geringen Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie leisten können.
In anderen Punkten verwarf der Verfassungsgerichtshof den Normenkontrollantrag allerdings als unzulässig. (dpa, AFP)
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