Politik: Biomedizin: Vater oder Mutter: Wem gehört das Ei?
Das Jahrhundert der Biomedizin produziert auch neue juristische Probleme. Vor zwei knifflige Fragen sah sich das Oberste Gericht des US-Bundesstaates New Jersey gestellt.
Das Jahrhundert der Biomedizin produziert auch neue juristische Probleme. Vor zwei knifflige Fragen sah sich das Oberste Gericht des US-Bundesstaates New Jersey gestellt. Für beide gab es keinen Präzedenzfall. Wem gehört eine befruchtete Eizelle, dem Spender-Mann oder der Spender-Frau? Und was wiegt schwerer: der Wunsch einer Frau, nicht Mutter zu werden, oder der Wunsch eines Mannes, aus tiefgefrorenen Embryonen, die mit seinem Samen entstanden waren, Leben entstehen zu lassen? Weil es in diesem Fall um Grundsätzliches ging, fand das Urteil, das am Dienstag gefällt wurde, landesweit Beachtung.
Einstimmig entschieden die sieben Richter, dass kein Spenderteil gegen den Willen des anderen Spenderteils über die nach einer künstlichen Befruchtung entstandenen Embryonen verfügen darf. Weder dürfen sie, wie der Kläger es beantragt hatte, gegen den Willen der Frau einer anderen Frau eingepflanzt werden. Noch dürfen sie, wie die Frau es wünschte, gegen den Willen des Mannes zerstört werden. Allerdings muss der Mann in Zukunft die Tiefkühlkosten für deren Lagerung bezahlen. Abtreibungsgegner kritisierten das Urteil vehement. Die Menschenwürde der Embryonen sei verletzt worden, hieß es. Verantwortlich für solche Dekrete sei auch US-Präsident George W. Bush, der mit seiner Entscheidung, die embryonale Stammzellen-Forschung zu fördern, der Unmoral weiter die Tür geöffnet habe.
Ein geschiedenes Paar hatte um sieben befruchtete Eizellen gestritten. Wegen Unfruchtbarkeit der Frau waren im Jahr 1992 elf ihrer Eizellen künstlich befruchtet worden. Vier davon wurden ihr eingepflanzt, die restlichen sieben eingefroren. Im Jahre 1996 trennte sich das Paar. Der Mann klagte auf Herausgabe der Embryonen, um sie einer anderen Frau einpflanzen zu lassen. Seine Ex-Frau lehnte das ab und klagte ihrerseits darauf, die Embryonen vernichten zu dürfen. Das Gericht bestätigte nun ihr Recht, nicht zu einer biologischen Mutterschaft gezwungen werden zu können.