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Maximilian Krah, Spitzenkandidat der AfD für die Europawahl spricht auf dem Landesparteitag der AfD Sachsen-Anhalt Anfang März in Magdeburg.

© dpa/Peter Gercke

Bis nach der Europawahl: TikTok schränkt Reichweite von AfD-Spitzenpolitiker Krah deutlich ein

Auf TikTok werden Beiträge des AfD-Politikers wegen Verstoßes gegen die Richtlinien für 90 Tage nicht mehr im „For You-Feed“ angezeigt. Damit verliert Krah einen wichtigen Kanal im Wahlkampf.

Die Kurzvideo-Plattform TikTok hat die Reichweite des AfD-Spitzenpolitikers Maximilian Krah gedrosselt. Aufgrund wiederholter Verstöße gegen die Richtlinien der Plattform seien die Nutzer informiert worden, dass zukünftige Videos, die Krah poste, nicht für den „Für dich-Feed“ empfohlen werden können, sagte eine Sprecherin des chinesischen Konzerns am Dienstag auf Anfrage. Dies bedeutet, dass seine Videos nicht mehr an die Nutzer ausgespielt werden, die seinem Konto nicht folgen.

Seit gut einer Woche haben die Videos von Krahs Profil wenige Tausend Aufrufe, in den Monaten zuvor waren es noch meist deutlich mehr als Hunderttausend. Seit wann die Einschränkungen für sein Konto greifen, sagte die Sprecherin nicht. Die Maßnahmen sollen für einen Zeitraum von 90 Tagen gelten. Nähere Details zu den Verstößen nannte sie nicht. Zuvor hatte der „Spiegel“ berichtet.

TikTok ist die einzige international erfolgreiche Online-Plattform, die nicht aus den USA stammt. In den USA gibt es - wie auch in Europa - die Sorge, die App könne zum Sammeln von Informationen über Nutzer durch chinesische Behörden oder für politische Einflussnahme missbraucht werden. Regierungen mehrerer Länder sowie die EU-Kommission untersagten die Nutzung von TikTok auf Diensthandys.

Krah, der auch AfD-Spitzenkandidat für die Europawahl im Juni ist, bestätigte der Deutschen Presse-Agentur, dass seine Reichweite auf der Plattform gedrosselt wurde. Außerdem habe TikTok fünf Videos von ihm gesperrt - mit der Begründung sie enthielten „Hatespeech“ (deutsch: Hassrede) und „hateful behaviour“ (deutsch: hasserfülltes Verhalten). Welche Aussagen bemängelt wurden, sei ihm nicht nachvollziehbar. (dpa)

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