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Ein lesbisches Paar kümmert sich um ein Kind.

© imago/Westend61

Bisher nicht gesetzlich geregelt: Co-Mutterschaft bei lesbischen Paaren soll anerkannt werden

Bundesjustizminister Marco Buschmann will die rechtliche Elternschaft für beide Ehepartner. Entscheidend sei, dass sich zwei Menschen um ein Kind kümmern.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will die sogenannte Co-Mutterschaft rechtlich anerkennen. Buschmann sagte der "Rheinischen Post" und dem "General-Anzeiger": "Wenn ein Kind in eine Ehe zwischen einem Mann und einer Frau geboren wird, ist der Mann - unabhängig von der biologischen Vaterschaft - rechtlich der Vater. Die Frage ist, warum dies in einer Ehe zwischen zwei Frauen anders sein soll."

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Entscheidend sei für ihn, "dass sich zwei Menschen um das Kind kümmern, Liebe und Geborgenheit spenden, und auch rechtlich als Gemeinschaft für das Kind einstehen". Nach seiner Überzeugung müsse es daher zum Normalfall werden, dass in einer Ehe die beiden Mütter "als Eltern im Sinne einer gemeinsamen Mutterschaft anerkannt werden". Buschmann ergänzte: "Die Rechte des biologischen Vaters dürfen wir dabei jedoch nicht aus dem Blick verlieren."

Das Vorhaben steht im Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien. Schon länger wird an einer Reform des Abstammungsrechts gearbeitet. Derzeit gibt es zur Elternschaft keine gesetzliche Regelung für ein verheiratetes Frauen-Paar. Mit diesem Umstand beschäftigt sich auch das Verfassungsgericht in Karlsruhe. (AFP)

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