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Das Amtsgericht Tiergarten.

© Paul Zinken/dpa

Informationen für Parlamentarier: BND-Beamter wegen Geheimnisverrats verurteilt

Ein alter Freund hatte dem CDU-Abgeordneten und NSA-Aufklärer Roderich Kiesewetter gesteckt, dass er von BND-Leuten umgeben ist. Dafür gab es eine Geldstrafe.

Im Prozess um einen Geheimnisverrat an den Bundestagsabgeordneten Roderich Kiesewetter (CDU) hat das Amtsgericht Tiergarten einen Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes (BND) am Dienstag zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Richter sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte dem mit ihm befreundeten Parlamentarier 2014 bei einem privaten Treffen darüber informiert hat, dass im Reservistenverband der Bundeswehr an führender Stelle zwei BND-Mitarbeiter tätig sind. Für Kiesewetter ein brisanter Vorgang, weil er als Oberst a.D. damals Präsident des Verbandes war und zugleich CDU-Obmann im parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur NSA-Affäre. Da der Ausschuss auch kritische BND-Praktiken im Blick hatte, gab Kiesewetter sein Amt ab und stellte den damaligen BND-Chef Gerhard Schindler zur Rede. Schindler sicherte zu, die BND-Leute abzuschalten.

"Ein Mann, der sich verquatscht hat"

Wegen Verletzung von Dienstgeheimnissen soll der BND-Beamte jetzt 80 Tagessätze zu 100 Euro bezahlen. „Die Anklage las sich noch wie ein Agententhriller, übrig bleibt ein Mann, der sich verquatscht hat“, fasste der Richter das Ergebnis der Beweisaufnahme zusammen. Zu seinen Gunsten habe gesprochen, dass sich der Geheimdienstler eingelassen habe und nicht vorbestraft sei. Zudem habe er sich mit der Tat seine berufliche Karriere verbaut, „als Security-Mann sind Sie weg vom Fenster“. Kiesewetter sei als Zeuge glaubhaft gewesen, auch, weil er damit die unschöne Situation offenbart habe, in der er sich damals befand.

Der Angeklagte habe Kiesewetter warnen wollen, sagen die Anwälte

Die Anwälte des BND-Beamten hatten argumentiert, dass das Bekanntwerden der BND-Verstrickungen am Rande des NSA-Ausschusses keine öffentlichen Interessen gefährdet hätten, vielmehr im öffentlichen Interesse gewesen seien. Ihr Mandant habe Kiesewetter warnen wollen. Zudem müsse der BND mit Informatiosabflüssen leben. Als Beleg verwiesen die Verteidiger auf zwei Urteile des Bundesverwaltungsgerichts, die der Tagesspiegel nach Auskunftsklagen gegen den BND erstritten hatte. Darin ist festgehalten, dass Geheimnisverrat „zum Schicksal“ eines Nachrichtendienstes gehöre.

Gegen den Mitarbeiter läuft ein Disziplinarverfahren, der BND versucht, ihn loszuwerden. Das milde Urteil, unterhalb der Schwelle zur Vorstrafe, wird es nicht einfacher machen.

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