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Eine Mutter mit betreut ein Kleinkind während der Arbeit. (Symbolbild)

© Foto: imago stock&people

Brüssel leitet Verfahren gegen Bundesregierung ein: Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben in Deutschland nicht gewährleistet

Die Europäische Kommission sieht die Work-Life-Balance in Deutschland nicht gewährleistet. Die Behörde leitete deshalb ein Vertragsverletzungsverfahren ein.

Wegen der mangelnden Umsetzung der Richtline zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben hat die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Deutschland habe keine nationalen Maßnahmen mitgeteilt, erklärte die Kommission am Mittwoch.

Das Ziel der Richtlinie ist die Gleichstellung der Geschlechter bei der Arbeitsmarktbeteiligung. Dafür sollen Betreuungsaufgaben gerechter verteilt werden. Mit der Richtlinie wurde zum Beispiel ein Vaterschaftsurlaub eingeführt, der das Recht auf mindestens zehn Tage Urlaub um den Geburtszeitpunkt gibt.

Außerdem haben Eltern Anspruch auf mindestens vier Monate Elternurlaub, zwei davon dürfen nicht auf den Partner übertragen werden.

Die Richtlinie zielt außerdem auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Angehörige pflegen. Sie erhalten Anspruch auf fünf Urlaubstage pro Jahr.

Erwerbstätige Eltern von Kindern bis acht Jahren und alle pflegenden Angehörigen erhalten zusätzlich das Recht, flexible Arbeitsregelungen zu beantragen.

Insgesamt hatten 24 Mitgliedstaaten noch nicht die vollständige Umsetzung von zehn EU-Richtlinien gemeldet, deren Umsetzungsfrist zwischen dem 1. Juli und dem 31. August 2022 endete. Die betroffenen Mitgliedstaaten haben nun zwei Monate Zeit, um auf die Aufforderungsschreiben zu antworten und die Umsetzung der Richtlinien abzuschließen. (epd)

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