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Szene vor einer Agentur für Arbeit. (Symbolbild)

© Arne Dedert/dpa

TV-Bericht: Bund rechnet Hartz-IV-Satz offenbar systematisch nach unten

Einem Bericht des TV-Magazins „Monitor“ zufolge ermittelt die Regierung das Existenzminimum auf fragwürdige Weise - und spart dadurch Milliarden.

Die Bundesregierung hat einem Bericht des TV-Magazins „Monitor“ zufolge in den vergangenen Jahren den Regelsatz für Hartz-IV-Empfänger systematisch nach unten gerechnet. Auf diese Weise spare sie jährlich rund zehn Milliarden Euro, berichtet der WDR. Lege man eine andere Berechnung zugrunde, dann müssten statt 416 Euro 571 Euro im Monat als Regelsatz für Bedürftige bezahlt werden.

Grund für den zu niedrigen Regelsatz seien fragwürdige Berechnungen des Existenzminimums, die bestimmte Ausgaben wie etwa für Alkohol, Tabak, Verkehrsmittel oder Reisen nicht vollständig berücksichtigten, hieß es. Außerdem gelten als Referenzgruppe seit 2011 nicht mehr wie ursprünglich vorgesehen die Ausgaben der einkommensschwächsten 20 Prozent der Bevölkerung, und auf die sich auch die Bundeskanzlerin noch in diesem Jahr öffentlich bezog, sondern nur noch die der einkommensschwächsten 15 Prozent.

Der Regelsatz soll „ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben“ ermöglichen, wie es das Bundesverfassungsgericht fordert. „Das ist mit den Regelsätzen, die wir jetzt haben, mit Sicherheit nicht mehr der Fall“, sagt der ehemalige Vorsitzende am Landessozialgericht Hessen, Jürgen Borchert, in dem „Monitor“-Beitrag (Donnerstag, 21.45 Uhr, ARD). Viele Sozialexperten in Deutschland sehen das genauso.

Irene Becker, Expertin für Verteilungsforschung, nennt das Vorgehen der Regierung „methodisch unsauber“. Das Ziel, das Existenzminimum zu errechnen, werde durch die Kürzungen systematisch unterlaufen. Auch weil sogenannte „verdeckt Arme“ bei den Berechnungen nicht herausgerechnet werden. „Verdeckt Arme“ sind Menschen, die eigentlich ein Anrecht auf Sozialleistungen haben, aber keine beantragen. Das sind immerhin 40 Prozent aller Menschen, die derartige Ansprüche geltend machen könnten.

Insgesamt belaufen sich die Einbußen für Hartz-IV-Empfänger und Rentner auf rund zehn Milliarden Euro jährlich, wenn man den Betrag von 571 Euro mit dem derzeit gültigen Satz von derzeit 416 Euro monatlich vergleicht, heißt es in dem Bericht weiter. Die Bundesregierung räumte dazu den Angaben zufolge ein, die Frage der Höhe des Regelbedarfs und des soziokulturellen Existenzminimums sei „nicht vorrangig eine Frage des Berechnungsverfahrens, sie muss politisch beantwortet werden.“

Hartz-IV-Satz wirkt sich auch auf Einkommensteuer aus

Sozialexperten wie Professor Stefan Sell von der Hochschule Koblenz vermuten hinter dem Vorgehen der Bundesregierung noch einen anderen Grund: drohende Einbußen bei der Einkommensteuer. Denn aus dem Hartz-IV-Satz leitet sich der Grundfreibetrag ab, also der Betrag, bis zu dem keine Einkommensteuer gezahlt werden muss.

Würde der Hartz-IV-Satz bei 571 Euro statt bei 416 Euro liegen, würde sich der Freibetrag bei jedem Einkommensteuerpflichtigen um 1.860 Euro pro Jahr erhöhen. Nach „Monitor“-Berechnungen würde der Fiskus dadurch rund 15 Mrd. Euro pro Jahr verlieren. Sozialexperte Sell hält dies für den zentralen Grund, „warum die Politik eine Anhebung der Hartz-IV-Sätze scheut wie der Teufel das Weihwasser“. (mit epd)

Patrick Danner

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