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Künftig sollen beide Mütter, nach Willen der zuständigen Minister, in einer lesbischen Beziehung rechtlich als Mütter anerkannt werden. (Symbolbild)

© Lee Jin-Man/AP/dpa

Co-Mutterschaft soll kommen: Bundesminister fordern Gleichstellung lesbischer Mütter

Bei lesbischen Paaren ist nur die gebärende Frau rechtlich gesehen die Mutter des Kindes. Das soll sich nun ändern – aber nicht in allen Fällen.

Für viele lesbische Paare in Deutschland soll es nach Willen der zuständigen Minister bald möglich sein, dass beide Frauen ab der Geburt eines Kindes rechtlich als Mütter anerkannt werden. „Bisher wird nur die gebärende Frau als Mutter eingetragen, und der zweiten Frau bleibt nur ein langwieriges Adoptionsverfahren“, sagte Bundesfamilienministerin Lisa Paus den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

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„Das hat mit Gerechtigkeit und Vielfalt der Gesellschaft nichts zu tun“, erklärte die Grünen-Politikerin.

Paus erklärte, die Gesellschaft sei an vielen Stellen weiter als die Politik. „Neben der Familie aus Vater, Mutter, Kind haben wir auch ganz viele andere Familienformen. Diese Familien fühlen sich von den derzeitigen Gesetzen nicht ausreichend repräsentiert“.

Es gehe nun darum, mit dem Justizministerium „Lösungen für lesbische Paare mit Kindern vorlegen, die betroffenen Frauen gerecht werden“. Sie möchte zügig die so genannte Co-Mutterschaft für lesbische Paare auf den Weg bringen.

Kein „Elternteil zweiter Klasse“

Zuvor hatte sich auch Bundesjustizminister Marco Buschmann für eine Neuregelung ausgesprochen und sich „zuversichtlich“ gezeigt, dass es noch in diesem Jahr einen entsprechenden Gesetzentwurf geben werde. „Wir wollen Regeln schaffen, damit Kinder von Geburt an eine rechtssichere Beziehung zu beiden Elternteilen haben - und niemand sich als Elternteil zweiter Klasse fühlen muss“, sagte der FDP-Politiker den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Samstag). Experten sprechen dabei von der sogenannten Co-Mutterschaft.

Zunächst solle „für die unkompliziert gelagerten Fälle“ ein zeitgemäßer Rechtsrahmen geschaffen werden, erklärte Buschmann. Dies gelte zum Beispiel für Geburten nach einer registrierten Samenspende. Für andere Situationen, in denen lesbische Paare Kinder bekommen, gebe es aber noch Diskussionsbedarf in der Bundesregierung, räumte er ein. „Nicht alle Fälle lassen sich über einen Kamm scheren.“

Komplizierter kann die rechtliche Lage zum Beispiel sein, wenn lesbische Paare auf informellem Weg die Samenspende eines Mannes bekommen, etwa von einem Freund oder Bekannten. In einem solchen Fall hätte der biologische Vater Rechte, die er erst abtreten müsste, bevor der lesbischen Partnerin eine Adoption möglich wäre.

Im Koalitionsvertrag haben SPD, Grüne und FDP Reformen im Familienrecht vereinbart. So sollen Vereinbarungen zu rechtlicher Elternschaft, elterlicher Sorge, Umgangsrecht und Unterhalt schon vor der Empfängnis ermöglicht werden. „Wenn ein Kind in die Ehe zweier Frauen geboren wird, sind automatisch beide rechtliche Mütter des Kindes, sofern nichts anderes vereinbart ist.“

Die Ehe solle zudem nicht ausschlaggebendes Kriterium bei der Adoption minderjähriger Kinder sein. Auch außerhalb der Ehe soll eine Elternschaftsanerkennung unabhängig vom Geschlecht der anerkennenden Person oder von einem Scheidungsverfahren möglich sein. (AFP, dpa)

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