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Vor dem Reichstag protestierten am Freitag Aktivisten gegen die Vorratsdatenspeicherung.

© dpa

Umstrittenes Gesetz: Bundestag beschließt Rückkehr zur Vorratsdatenspeicherung

Der Bundestag hat das Gesetz zur zeitweiligen Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten aller Bürger abgesegnet. Klagen dagegen sind schon angekündigt.

Der Bundestag hat am Freitag das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Für die von der Koalition eingebrachte Neuregelung votierten in namentlicher Abstimmung 404 Abgeordnete. Es gab 148 Gegenstimmen vorwiegend von Linksfraktion und Grünen sowie sieben Enthaltungen. Das neue Gesetz sieht unter Auflagen Speicherfristen für Telekommunikationsdaten vor, um diese für Ermittlungen bei schweren Straftaten nutzen zu können.

Vorgeschrieben wird, dass Telekommunikationsunternehmen die Telefon- und Internetverbindungsdaten aller Bürger zehn Wochen lang speichern - aber nicht länger. Dazu gehören die Rufnummern der beteiligten Anschlüsse, Zeitpunkt und Dauer der Anrufe sowie die IP-Adressen von Computern, aber nicht die Inhalte der Gespräche. E-Mails sind von der Speicherung ausgenommen. Für Standortdaten, die bei Handy-Gesprächen anfallen, ist eine verkürzte Speicherfrist von vier Wochen vorgesehen.

Das frühere Gesetz zur Datenspeicherung war 2010 vom Bundesverfassungsgericht als grundgesetzwidrig verworfen worden. Die Opposition und viele Datenschützer zweifeln aber die Rechtmäßigkeit auch der Neuregelung an. Die Grünen kündigten im Bundestag eine Verfassungsklage gegen das neue Gesetz an. (AFP)

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