
Verfahren nur unter Auflagen zugestimmt: Bundestag für Beitrittsverhandlungen mit Albanien und Nordmazedonien
Der Bundestat stimmt dem Verfahren nur unter Auflagen zu. Besonders zu den Bereichen Justiz und Grundrechte müsse die EU "klare Fristen und Ziele vorgeben".
Der Bundestag ist mit der Aufnahme von EU-Beitrittsverhandlungen mit Albanien und Nordmazedonien zwar grundsätzlich einverstanden, stellt mit Blick auf das weitere Verfahren aber Bedingungen. Das Parlament billigte am Donnerstagabend Anträge von Union und SPD, in denen diese auch Bedenken hinsichtlich der Lage in beiden Ländern deutlich machen. Die EU-Kommission hatte die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen im Mai empfohlen, eine Entscheidung dazu erfolgte aber noch nicht.
In dem Beschluss zu Nordmazedonien wird der Beitrittsprozess als "ein entscheidender Motor für Reformen und Stabilität in der Region" gewürdigt. Auch werden erfolgte Reformen in dem Land anerkannt, etwa im Justizwesen und bei der Korruptionsbekämpfung.
Allerdings wird die Bundesregierung aufgefordert, sie solle im weiteren Verfahren "gewährleisten, dass der Rahmen der Verhandlungen so gestaltet wird, dass eine konsequente Fortführung des Reformkurses und vor allem die Umsetzung beschlossener Reformen durch Nordmazedonien sichergestellt sind". Besonders zu den Bereichen Justiz und Grundrechte müsse die EU "klare Fristen und Ziele vorgeben".
Auch zu Albanien heißt es, das Land habe "seine Reformanstrengungen weiter vorangetrieben und Fortschritte bei den Schlüsselkriterien gemacht". Gleichwohl gebe es weiterhin auch Defizite etwa im Justizsektor oder beim Wahlrecht. So dürften Beitrittsverhandlungen erst stattfinden, wenn die Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Verfassungsgerichts und des Obersten Gerichtshofs sichergestellt seien.
Auch müsse bis dahin die eingeleitete Wahlrechtsreform umgesetzt sein und es müssten weitere Fortschritte bei der Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität erzielt werden. (AFP)