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Ein Wähler wirft in einem Wahllokal seinen Stimmzettel für die Bundestagswahl in eine Wahlurne.

© dpa/Hauke-Christian Dittrich

Bundestagswahl 2025: So finden Sie heute Ihr Wahllokal – diese Öffnungszeiten gelten

Wie Sie Ihr zuständiges Wahllokal finden, welche Dokumente Sie brauchen und was zu tun ist, wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verloren haben: Hier finden Sie die wichtigsten Informationen vor der Bundestagswahl.

Stand:

Am 23. Februar 2025 ist Bundestagswahl. Dabei werden die Parteien und Abgeordneten gewählt, die Deutschland für die nächste Legislaturperiode im Parlament vertreten sollen. Was man als Wählerin oder Wähler am Wahltag wissen muss, lesen Sie hier. In unserem Tagesspiegel-Liveticker zur Bundestagswahl finden Sie außerdem durchgehend die neuesten Prognosen und Hochrechnungen, sowie Hintergrundanalysen und Eindrücke von den Wahlpartys.


Bundestagswahl 2025: Wie sind die Öffnungszeiten der Wahllokale?

Um acht Uhr öffnen die Wahllokale am 23. Februar ihre Türen. Bis 18 Uhr können Sie Ihre Stimme dort abgeben. Und zwar unabhängig davon, in welcher Stadt Sie wählen – die Öffnungszeiten sind überall gleich. Welches Wahllokal für Sie zuständig ist, steht auf der Wahlbenachrichtigung.


Welche Dokumente muss ich zum Wählen mitbringen?

Zwei Dokumente sollten Sie im Wahllokal dabei haben:

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass
  • Ihre Wahlbenachrichtigung (wurde Ihnen per Post zugeschickt)

Ich habe meine Wahlbenachrichtigung verloren. Was tun?

Wenn Sie eine Wahlbenachrichtigung bekommen haben, sie aber nicht mehr finden, können Sie trotzdem wählen. Dafür sollten Sie auf jeden Fall Ihren Personalausweis oder Reisepass dabei haben, damit geprüft werden kann, ob Sie im Wählerverzeichnis stehen. Jeder, der eine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, steht dort drin.


Ich habe die Briefwahl beantragt, kann ich trotzdem vor Ort wählen?

Ja, das ist kein Problem. Sie müssen aber den Wahlschein, den Sie mit den Briefwahlunterlagen zugeschickt bekommen haben, mit ins Wahllokal bringen.


Wie war das noch mal mit der Erst- und Zweitstimme?

Bei der Bundestagswahl hat jede Wählerin und jeder Wähler zwei Stimmen, die beide auf dem gleichen Stimmzettel abgegeben werden. Die Erststimme ist für eine Person – also für einen Kandidaten oder eine Kandidatin aus Ihrem Wahlkreis. Die Zweitstimme ist für die Partei bestimmt.


Warum ist die Ecke vom Stimmzettel so komisch abgeschnitten oder gelocht?

Das ist wichtig für Menschen mit Sehbehinderung. Die fehlende Ecke oder das Loch zeigt an, wie die Stimmzettelschablone angelegt werden muss.

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