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Die weibliche Brust, nach wie vor ein Geschlechtsmerkmal

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Tagesspiegel Plus

Busen-Diskriminierung: Der kleine Unterschied wird immer größer

Die Klage einer Frau wegen eines Platzverweises nach einem Sonnenbad oben ohne wurde abgewiesen. In dem Streit geht es um vieles, aber auch um nichts.

Jost Müller-Neuhof
Eine Kolumne von Jost Müller-Neuhof

Stand:

Frauen und Männer sind gleichberechtigt, sie haben die gleichen Rechte auf Teilhabe, und Diskriminierungen wegen des Geschlechts sind verboten. Juristisch dürfte es keine großen Unterschiede geben zwischen Brust (Mann) und Brust (Frau). Tatsächlich gibt es sie schon.

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