Politik: CDU Hessen: Im Einklang mit den guten Sitten
Es ist eine bittere Niederlage für die Oppositionsparteien im hessischen Landtag, die seit einem Jahr auf Neuwahlen hoffen. Und es ist ein weiterer Etappensieg für den CDU-Landesvorsitzenden, Ministerpräsident Roland Koch, der nun erst in zwei Jahren, nach Ablauf einer vollen Legislaturperiode, mit einem neuen Wählervotum in Hessen rechnen muss: Mit Verweis auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 8.
Es ist eine bittere Niederlage für die Oppositionsparteien im hessischen Landtag, die seit einem Jahr auf Neuwahlen hoffen. Und es ist ein weiterer Etappensieg für den CDU-Landesvorsitzenden, Ministerpräsident Roland Koch, der nun erst in zwei Jahren, nach Ablauf einer vollen Legislaturperiode, mit einem neuen Wählervotum in Hessen rechnen muss: Mit Verweis auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Februar hat das hessische Wahlprüfungsgericht die Landtagswahl von 1999 für gültig erklärt.
Das fünfköpfige Gremium aus Landtagsabgeordneten und Berufsrichtern hatte die Wiederaufnahme des Prüfverfahrens vor knapp einem Jahr mit dem Einsatz von nicht deklariertem Geld in Roland Kochs Landtagswahlkampf begründet. Es wertete diese Tatsache als Sittenverstoß. Jetzt stellte es fest: Die hohen Ansprüche, die Karlsruhe von einer Wahl-Annullierung wegen Sittenwidrigkeit fordert, sind in diesem Fall nicht erfüllt. Zwar habe der Einsatz des schwarzen Geldes im CDU-Wahlkampf Einfluss auf die vergebenen Mandate gehabt, weil damit die entscheidende Unterschriftenaktion gegen den Doppelpass finanziert worden sei. Das Urteil des Verfassungsgerichts setze aber strengere Maßstäbe voraus. So habe Karlsruhe den Begriff der Sittenwidrigkeit nur auf eine mögliche Verletzung des Wählerwillens bezogen, nicht aber auf die Chancengleichheit der Parteien nach Artikel 22 des Grundgesetzes, sagte der Vorsitzende des Gremiums, der Präsident des Verwaltungsgerichtshofs Bernhard Heitsch.
Außerdem habe das Verfassungsgericht festgestellt, dass eine sittenwidrige Handlung "in Art und Gewicht ähnlich bedeutend sein muss wie eine Straftat". Das Wahlprüfungsgericht sei vor diesem Hintergrund zu dem Schluss gekommen, dass eine sittenwidrige Handlung in diesem Sinne nicht vorliege, sagte Heitsch. Deshalb bedürfe es nicht einmal einer öffentlichen Verhandlung, um das Verfahren zu beenden, sagte er nach der Sitzung.
Wie zuvor bereits andere von den Oppositionsparteien aufgebotene Staatsrechtler hatte der Frankfurter Rechtsprofessor Erhard Denninger noch am Freitag der Einstellungsempfehlung des Bericht erstattenden Richters, Hans-Joachim Höllein, widersprochen. Das Wahlprüfungsgericht müsse eine Entscheidung in der Sache treffen, sagte Denninger; auch nach dem Urteil des Verfassungsgerichts sei die Annullierung der hessischen Landtagswahl von 1999 zulässig, weil die CDU mit dem Einsatz von Schwarzgeld im Wahlkampf gegen das Transparenzgebot und damit gegen eines der wichtigsten Demokratieprinzipien verstoßen habe.
Mit dem Beschluss des hessischen Wahlprüfungsgremiums geht ein Verfahren zu Ende, das von heftigen parteipolitischen Aueinandersetzungen begleitet wurde. Nach dem Wiederaufnahmebeschluss im März vor einem Jahr hatten Politiker von CDU und FDP Befangenheitsanträge gegen die beiden Berufsrichter in dem Gremium gestellt, weil sie sich im Wahlkampf gegen die Unterschriftenaktion der Union gegen den Doppelpass ausgesprochen hatten. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Norbert Kartmann hatte Heitsch vorgehalten, jeder "anständige Richter" würde, derart befangen, sein Amt niederlegen. Schließlich hatte die CDU-geführte Landesregierung gegen die Verfassungsbestimmungen in Hessen zur Wahlprüfung geklagt, mit durchschlagendem Erfolg, wie der Ausgang bewies.
Es ist allerdings nun damit zu rechnen, dass einzelne Beschwerdeführer oder Vertreter der Oppositionsparteien in dem Streit vor den Staatsgerichtshof ziehen. Immerhin hat auch der Berichterstatter Höllein einen kausalen Zusammenhang zwischen dem Einsatz von Schwarzgeld im hessischen Wahlkampf und dem anschließenden Erfolg Roland Kochs hergestellt.