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Politik: CDU-Spendenaffäre: Kohl zur Zahlung von 300 000 Mark bereit

Die Bonner Staatsanwaltschaft und Helmut Kohl haben sich darauf verständigt, das gegen den früheren Bundeskanzler laufende Ermittlungsverfahren gegen Zahlung von 300 000 Mark einzustellen. Ein entsprechender Vorschlag wird nach Informationen des Tagesspiegel am Donnerstag der zuständigen 7.

Die Bonner Staatsanwaltschaft und Helmut Kohl haben sich darauf verständigt, das gegen den früheren Bundeskanzler laufende Ermittlungsverfahren gegen Zahlung von 300 000 Mark einzustellen. Ein entsprechender Vorschlag wird nach Informationen des Tagesspiegel am Donnerstag der zuständigen 7. Strafkammer des Bonner Landgerichts vorgelegt. Unter Vorsitz von Richter Robert Turnwald wird die Akte dann nochmals geprüft. Wenn die Juristen keine Einwände haben, wird das Verfahren abgeschlossen. An ihrer Zustimmung wird nicht mehr ernsthaft gezweifelt.

Damit dürfte der seit Januar 2000 währende Rechtsstreit zwischen der Staatsanwaltschaft und Helmut Kohl in absehbarer Zeit zu Ende gehen. Die Bonner Ankläger hatten Kohl Untreue vorgeworfen und sahen Verdachtsmomente für Betrug im Zusammenhang mit Kohls Eingeständnis, über rund zwei Millionen Mark an Spenden eigenmächtig - an den Parteikassen vorbei - verfügt zu haben. Kohl hatte die Vorwürfe stets zurückgewiesen, die Anwälte der von ihm beauftragten Essener Kanzlei Holthoff-Pförtner hatten die Staatsanwälte mit umfangreichen Schriftsätzen und Gutachten von ihrer Sicht zu überzeugen versucht. Obwohl sie Kohl bis heute für unschuldig halten, haben sie dem früheren Kanzler nahe gelegt, die Zahlung zu akzeptieren. Eine Einstellung gegen Auflagen nach Paragraph 153 a Strafprozessordnung bedeutet, dass Kohl weiter als nicht vorbestraft gilt.

J.z.

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