Politik: CDU/CSU-Fraktion will Steuerkompromiss - Stellvertretender Fraktionschef Merz für Gleichbehandlung von Kapital- und Personengesellschaften
Nach Einschätzung des stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der CDU/CSU, Friedrich Merz, sieht es für die übrigen Bestandteile der ab 2001 geplanten Steuerreform "gut aus", wenn sich Koalition und Opposition über die künftige Besteuerung von Beteiligungsverkäufen verständigen könnten. Die Union werde dabei auf einer Gleichbehandlung von Kapitalgesellschaften und Personenunternehmen beharren.
Nach Einschätzung des stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der CDU/CSU, Friedrich Merz, sieht es für die übrigen Bestandteile der ab 2001 geplanten Steuerreform "gut aus", wenn sich Koalition und Opposition über die künftige Besteuerung von Beteiligungsverkäufen verständigen könnten. Die Union werde dabei auf einer Gleichbehandlung von Kapitalgesellschaften und Personenunternehmen beharren. Während SPD und Grüne Gewinne aus Beteiligungsverkäufen bei Kapitalgesellschaften völlig steuerfrei stellen wollen, hat die Union vorgeschlagen, derartige Verkäufe sowohl bei Kapital- als auch bei Personengesellschaften mit durchschnittlich 16 bis 17,5 Prozent zu belasten. Eine völlige Steuerbefreiung von Veräußerungserlösen gebe es "nirgendwo", betonte Merz am Montag in Berlin. Die von der Union vorgeschlagene Besteuerung sei immer noch attraktiv.
Merz zeigte sich zuversichtlich, dass sich die Union durchsetzen werde. Denn auch in der SPD gebe es gegen die Steuerbefreiung Bedenken. Die von SPD und Grünen für Personenunternehmen geplante Option, sich wie eine Kapitalgesellschaft besteuern zu lassen, lehne die CDU/CSU weiterhin ab, betonte Merz. Für die Koalition sei dieser Vorschlag ohnehin nur noch eine "Streichposition" für das Gesetzgebungsverfahren. Vor allem im Finanzministerium hätten die Experten inzwischen erkannt, dass die Option "falsch und hochgradig kompliziert" sei.
Die alternativ zur Option von der Koalition für Personenunternehmen beabsichtigte Verrechnung der Gewerbesteuer mit der Einkommensteuerschuld könnte die Union jedoch notfalls hinnehmen. Das bedeute freilich keinen "Blankoscheck" für die Gewerbesteueranrechnung. Die Union werde ihre Zustimmung nämlich daran knüpfen, dass bei einer späteren Reform der Gewerbesteuer eine weitere Senkung des Spitzensatzes der Einkommensteuer verabredet werde. Die Reform der Gewerbesteuer sei in den nächsten Jahren unumgänglich. Beim Bundesverfassungsgericht seien schon etliche Verfahren anhängig, erklärte Merz. Die Gewerbesteuer sollte in eine kommunale Unternehmensteuer mit geringen Steuersätzen umgewandelt werden. Dabei müssten auch diejenigen, die beispielsweise wie Freiberufler bisher keine Gewerbesteuer zahlten, einbezogen werden.
Merz kritisierte, dass durch die von SPD und Grünen geplante Begünstigung nicht entnommener Gewinne ein massiver Trend zur Innenfinanzierung bis hin zu einer Überkapitalisierung ausgelöst werde. Dividendenausschüttungen könnten damit für die Unternehmen unattraktiv werden. "Wir züchten fette Hennen", meinte der CDU-Politiker. Er bekräftigte die Kritik der Union an dem rot-grünen Systemwechsel bei der Körperschaftsteuer vom heutigen Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren. Die Umstellung sei vor allem aus fiskalischen Gründen vorgesehen, weil sich die Koalition davon Steuermehreinnahmen von jährlich bis zu 5,6 Milliarden Mark verspreche. Im Gegensatz zur Auffassung der Koalition sei das Halbeinkünfteverfahren keineswegs europatauglicher als das derzeitige Anechnungsverfahren. Auch nach der neuen Methode müsse ein ausländischer Anteilseigner Dividenden voll versteuern, obwohl die Gewinne bereits in Deutschland mit Körperschaftsteuer vorbelastet seien. Außerdem würden Kleinaktionäre durch das Halbeinkünfteverfahren stärker belastet.