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Comeback der Ehre: Wer nach Beleidigungen sucht, wird beleidigt sein
Der „Kampf gegen Hass und Hetze im Netz“ mündet in einer Flut von Strafanzeigen wegen Bagatellen. Habecks „Schwachkopf“-Fall zeigt die Widersprüche auf, die das mit sich bringt.

Eine Kolumne von Jost Müller-Neuhof
Stand:
Die Beleidigung, Paragraf 185, ist einer der knappsten Tatbestände im Strafgesetzbuch. Dort steht nur, dass „Beleidigung“ eben strafbar ist. Schützen soll der Paragraf die, nun ja, persönliche Ehre.
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