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Jürgen Elsässer, „Compact“-Chefredakteur,  im Bundesverwaltungsgericht

© dpa/Hendrik Schmidt

Tagesspiegel Plus

„Compact“-Artikel vor Bundesverwaltungsgericht: Was man über Migration sagen darf

In der Verhandlung um das Magazin-Verbot kommt es zum Schlagabtausch um Zitate. Lauter Angriffe auf die Menschenwürde – oder nur harte Kritik an Regierungspolitik?

Stand:

Es sind weit mehr als hundert Belege, die das Bundesinnenministerium zum Verbot des rechtsextremen „Compact“-Magazins angeführt hat. Texte, Bilder, Karikaturen, Videos. Teils auch öffentliche Aussagen oder Sätze aus nichtöffentlichen, abgehörten Telefonaten.

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