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Der Bundeskanzler hat eine Vergangenheit in der Regierung. Darf sie Thema sein?
© REUTERS / Steffi Loos/REUTERS
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Gericht fordert Scholz zu Auskünften auf: Cum-Ex-Affäre erreicht Kanzleramt

Die Regierung verweigert Informationen über den früheren Job des Kanzlers als Finanzminister. Sie darf hoffen, damit durchzukommen – zumindest vorerst.

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) sieht sich mit einem ungewöhnlichen Gerichtsbeschluss konfrontiert: Erstmals soll er Auskünfte über sein Verhalten als Bundesfinanzminister in der Cum-Ex-Affäre erteilen. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren des Tagesspiegels gegen das Bundeskanzleramt entschieden (Az. VG 27 L 36/22). Scholz soll in Erfüllung des Presse-Auskunftsanspruchs seine persönlichen Kenntnisse über ein vertrauliches Gespräch mit Journalisten offenlegen, das er – noch als Bundesfinanzminister – im Herbst 2020 unter dem Druck von Enthüllungen über seine Rolle als Hamburger Bürgermeister in der Affäre geführt hatte.

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