Streit um Extremistenklausel: Das Engagement von Bürgern hat Vertrauen verdient
Die CDU spielt wieder mit dem Gedanken, Bürgerinitiativen bei der Gewähr öffentlicher Mittel eine "Demokratieerklärung" abzuverlangen. Dabei reichen die bestehenden Maßgaben. Ein Kommentar.
Wie bei allen Schadensereignissen sind nacher alle noch viel klüger als vorher, weshalb nach dem Treffen der wichtigsten Staatenlenker samt erwarteten Nebenfolgen jetzt die Zahl der guten Ratschläge ihren Gipfel erreicht. In diese Reihe fügt sich auch die Forderung des CDU-Generalsekretärs Tauber, bürgerschaftlichen Initiativen wieder die Unterzeichnung einer Extremistenklausel aufzuerlegen, bevor ihnen der Staat Hilfen aufs Konto überweist. Mit der Idee ist die Regierung schon einmal vor die Wand gefahren, allerdings eher aus formalen Gründen. Seitdem behilft man sich mit der einseitigen Maßgabe, dass die Mittel nicht in die Taschen von Verfassungsfeinden gelangen dürfen. Das ist sinnvoll, reicht aus und wäre auch ohne diese Klarstellung ein Grund, bei Verstößen die gezahlten Gelder zurückzufordern.
Generalverdacht und Gängelung
Die zuständigen Behörden haben alle Möglichkeiten, die Initiativen und ihre Arbeit zu prüfen und sorgfältig auszuwählen. Was soll die Unterschrift eines Empfängers hier mehr sein als die Bestätigung einer Selbstverständlichkeit? Es ist die erzwungene Verteidigung gegen einen Generalverdacht und damit eine unnötige Gängelung. Das schadet dem Vertrauen, das ein Staat in seine Bürger setzen darf.
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