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Marla-Svenja Liebich, bekannte Rechtsextremistin

© picture alliance/dpa/Sebastian Willnow

Tagesspiegel Plus

„Das Gewicht der Meinungsfreiheit ist besonders hoch“: Gericht entscheidet, Rechtsextremistin Liebich darf auch mal ein Mann sein

Das Berliner Landgericht weist einen Unterlassungsantrag gegen „Nius“-Chef Julian Reichelt zurück – es gehe um Kritik am Selbstbestimmungsgesetz, nicht um Liebichs Intimsphäre

Stand:

Während die wegen Volksverhetzung verurteilte Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich ihrem Haftantritt in einem Frauengefängnis entgegensieht, hat sie in einem ihrer Rechtsstreitigkeiten um ihre korrekte Geschlechtsbezeichnung eine Niederlage erlitten. Das Landgericht Berlin wies einen Unterlassungsantrag gegen den Chef des „Nius“-Portals Julian Reichelt zurück. Reichelt hatte in einem Post auf der Plattform „X“ über Liebich behauptet, diese sei keine Frau.

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