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Köln erlaubt den Muezzin-Gebetsruf: Das Recht auf Religionsfreiheit steht auch Muslimen zu
Ob kirchliches Glockengeläut oder islamischer Gebetsruf: „Wir sind hier“, heißt die Botschaft der Gläubigen. Bloß Berlin zögert noch. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Malte Lehming
Stand:
Gehört der Islam zu Deutschland? Kurz gesagt: Ja. Seit der Rede des ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff zum Tag der deutschen Einheit 2010 ist die Frage beantwortet. Rund 5,5 Millionen Muslime leben in Deutschland, ein Drittel davon in Nordrhein-Westfalen. Es gibt rund 3000 Moscheen, von denen allerdings nur etwa ein Prozent den Muezzin per Lautsprecher zum Gebet rufen lässt. Zum ersten Mal durfte der Ruf des Muezzins im Jahr 1985 in der Stadt Düren erschallen. Die Erlaubnis dafür musste gerichtlich erstritten werden.
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