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Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

© imago/Jan Huebner/IMAGO/Huebner/Severing

Debatte über Rückführungen: Bamf erkennt offenbar nicht mal mehr ein Prozent der Syrer als schutzberechtigt an

Die Debatte über die Rückführungen von Syrern und Syrerinnen läuft weiter auf Hochtouren. Einen Schutztitel vom Bamf erhalten nur noch ganz wenige von ihnen.

Stand:

Kaum noch ein syrischer Asylbewerber erhält vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) einen Schutzstatus. Wie die „Welt am Sonntag“ unter Berufung auf Zahlen des Bamf berichtet, erkannte das Amt im Oktober nur in 0,8 Prozent der Fälle Asylanträge an.

Insgesamt wurden demnach 3134 Asylverfahren von Syrern und Syrerinnen bearbeitet. Einer von ihnen habe Asyl nach dem Grundgesetz gewährt bekommen, zehn hätten Flüchtlingsschutz, neun einen subsidiären Schutz und sechs den Abschiebungsschutz erhalten.

Im Zeitraum von Januar bis September waren es laut Deutscher Presse-Agentur insgesamt nur 163 Ablehnungen. Der Grund: Erst seit Ende September entscheidet das Bundesamt überhaupt wieder Verfahren „aus der Gruppe der jungen, arbeitsfähigen, alleinreisenden Männer“, hieß es.

Und weiter: „Auch hier sind, den Herkunftslandinformationen sowie der bisherigen Rechtsprechung folgend, Vollablehnungen möglich, sofern keine individuellen Verfolgungsgründe vorgetragen werden.“

Zuvor war seit Dezember 2024 ein Großteil der Entscheidungen über Anträge von Syrerinnen und Syrern ausgesetzt. Das Bamf hatte dies mit der dynamischen Situation in Syrien nach dem Sturz von Machthaber Baschar al-Assad begründet. Allerdings gab es weiterhin formale Entscheidungen, etwa mit der Feststellung, dass ein anderes europäisches Land zuständig ist. 

Und auch über die Anträge von Straftätern und Gefährdern wurde weiter entschieden. Gefährder sind Menschen, denen die Sicherheitsbehörden schwerste Straftaten bis hin zum Terroranschlag zutrauen. „Das Bundesamt hat hier in begründeten Einzelfällen auch Vollablehnungen gegen syrische Staatsangehörige erlassen“, teilte das Bamf mit. 

Seit September wieder Verfahren zu jungen Männern

In der jüngsten Rechtsprechung lasse sich „eine vorsichtige Tendenz erkennen, dass die bislang befassten Gerichte Klagen gegen ablehnende Entscheidungen abweisen“, erklärte das Bamf unter Verweis auf mehrere Verwaltungsgerichte. „In Übereinstimmung mit der Rechtsauffassung des Bundesamts bestätigt die derzeit vorliegende Rechtsprechung die Auffassung des Bundesamts, dass aufgrund der veränderten Sachlage in Syrien bei jungen, gesunden Männern nicht in allen Fällen ein Abschiebungsverbot festzustellen ist.“

Seit dem Sturz Assads sind außerdem von Dezember 2024 bis Ende Oktober 2.869 Syrer – vom Bund gefördert – in ihre Heimat zurückgekehrt, wie das Bamf der „Welt am Sonntag“ weiter mitteilte.

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) dringt derweil auf eine schnelle Wiederaufnahme der Abschiebungen nach Syrien. Besonders schnell abschieben will die schwarz-rote Bundesregierung die, die straffällig geworden sind.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) erklärte, man sei dabei, „mit Syrien Vereinbarungen zu machen, die die Rückführungen nach Syrien auch ermöglichen“. Im September hatte er der „Rheinischen Post“ gesagt: „Wir wollen noch in diesem Jahr eine Vereinbarung mit Syrien treffen und dann zunächst Straftäter abschieben und später Personen ohne Aufenthaltsrecht.“

Integrationsbeauftragte: Debatte trifft nur kleine Zahl von Menschen

Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Natalie Pawlik (SPD) sagte der „WamS“: „Ich gehe davon aus, dass sich aktuelle Überlegungen innerhalb der Bundesregierung, nach Syrien abzuschieben, auf Straftäter und Gefährder beschränken. Das ist so im Koalitionsvertrag vereinbart.“

Die Debatte betreffe also nur eine „sehr geringe dreistellige Zahl syrischer Staatsangehöriger, die überhaupt vollziehbar ausreisepflichtig sind“, so Pawlik. Die allermeisten Syrer lebten seit Jahren rechtmäßig mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland und seien „gut integriert“.

In der Union gehen die Forderungen nach Rückführungen von Syrern jedoch darüber hinaus. Die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) habe seinerzeit „völlig zu Recht den temporären Charakter der Aufnahme von Syrern herausgestellt“, sagte etwa Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU).

Auch Bayerns Innenminister Joachim Hermann (CSU) hält es für notwendig, dass viele Syrerinnen und Syrer in ihre Heimat zurückgehen. „Natürlich müssen die Syrerinnen und Syrer selbst ihr Land wieder aufbauen“, sagte er. Wer aber integriert sei, könne „gern bleiben“. Der CSU-Politiker spricht sich dafür aus, die freiwillige Rückkehr zu fördern. Im Koalitionsvertrag hatten sich Union und SPD darauf verständigt, „beginnend mit Straftätern und Gefährdern“ nach Syrien abzuschieben. (Tsp/dpa)

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