
© imago/Metodi Popow/IMAGO/M. Popow
Debatte um Arbeitskämpfe: CDU-Abgeordnete Connemann fordert gesetzliche Regeln für Streik
Der Arbeitgeberverband Gesamtmetall hat einen Vorschlag gemacht, um massive Warnstreiks in Tarifverhandlungen einzuschränken. Nun kommt Unterstützung aus der Politik.
Stand:
Öffentlicher Nahverkehr, Bahn, Flugverkehr, Kitas: Immer wieder entzündet sich an Streiks die Frage, ob die Gewerkschaften berechtigte Interessendurchsetzung betreiben oder die Allgemeinheit zu sehr für die eigenen Anliegen in Mithaftung nehmen. Am Mittwoch hat sich der Arbeitgeberverband Gesamtmetall für gesetzliche Regelungen ausgesprochen, um massive Warnstreiks in Tarifverhandlungen einzuschränken. Der Verband hat zwei Wissenschaftler einen konkreten Gesetzesvorschlag ausarbeiten lassen.
Unterstützung dafür kommt nun aus der Politik. „Der Vorstoß der Wissenschaft ist richtig“, sagt die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann, Bundesvorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion MIT, dem Tagesspiegel. Es gebe eine Gesetzeslücke, denn aktuell gelte reines Richterrecht. Sie plädiert daher für gesetzliche Regeln für Streik in der Daseinsvorsorge und bei kritischer Infrastruktur.
„Niemand will und darf Streiks verbieten. Aber bei Bahn, Strom, Wasser etc. werden Unbeteiligte in Mithaftung genommen. Wenn sich hier zwei streiten, leiden Dritte. Deshalb müssen für Streiks in kritischen Infrastrukturen Maß und Mitte gelten“, findet Connemann.

© dpa/Michael Ukas
Den konkreten Vorschlag befindet sie für gut: „Die vorgeschlagene obligatorische Schlichtung und Friedenspflicht während des Verfahrens ermöglichen tragfähige Kompromisse und sichern eine verlässliche Grundversorgung. Besonders wichtig sind die Regelungen zu Notdiensten und Ankündigungsfristen, um unverhältnismäßige Belastungen zu vermeiden.“
Die Gewerkschaften hatten den Vorstoß hingegen scharf kritisiert. Die Vorsitzende der IG Metall, Christiane Benner, sagte: „Das Streikrecht ist das bedeutendste Mittel, um auf Augenhöhe Tarifverhandlungen zu führen. Ein Angriff darauf ist ein Angriff auf unsere verfassungsrechtlich garantierten Rechte und auch auf die konkreten Abläufe in unseren Tarifbewegungen.“ Die Forderungen von Gesamtmetall kämen einem Eingriff ins Streikrecht gleich. (mit dpa)
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: