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Als Corona-Schutzmaßnahme bleiben derzeit im Plenum des Bundestages einige Plätze frei. Mandate aber gibt es so viele wie nie.

© Christoph Soeder/dpa

Debatte um Wahlrechtsreform: Die Idee der SPD ist demokratiefeindlich

Der Bundestag wächst, deshalb wird schon lange über eine Reform des Wahlrechts diskutiert. Der jüngste Vorschlag der SPD allerdings geht fehl. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Gerd Appenzeller

Die Größe des Bundestages ist im geltenden Wahlrecht unberechenbar. Das sagt nicht irgendjemand, sondern dessen Präsident, Wolfgang Schäuble, in einem Interview im Tagesspiegel. Der Bundestag ist das größte demokratisch gewählte Parlament der Welt. Das liegt am deutschen Wahlrecht und einem den Deutschen nachgesagten Hang zur einer Perfektion, die am Ende lähmend wirken kann.

Warum der Bundestag wächst

Verantwortlich dafür ist die Mischung aus Mehrheits- und Verhältniswahlrecht. In 299 Wahlkreisen wird jeweils eine Volksvertreterin oder ein Volksvertreter direkt gewählt. Ein reines Mehrheitswahlrecht funktioniert nach dem Prinzip des „the winner takes it all“. Dieses Wahlrecht lässt im Extremfall die Partei-Präferenzen von 49 Prozent der Wähler unberücksichtigt, die sich dann dem politischen Willen der 51 Prozent beugen müssen. Der deutsche (Bundestags-)Wähler hat jedoch eine zweite Stimme. Mit dieser, der entscheidenden, legt er das Stärkeverhältnis der Parteien im Parlament fest. Wenn eine Partei aber mehr Direktmandate erringt, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen, muss das ausgeglichen werden. So entstehen jene Überhangmandate, die den Bundestag über seine Normgröße von 598 Abgeordneten hinaus aufblähen. Diese Zahl ergibt sich aus 299 direkt und 299 über die Landeslisten der Parteien mit Zweitstimmen gewählten Abgeordneten.

Alle sind sich einig, dass das Wahlrecht reformiert werden muss - um das Wie wird heftig gestritten

Heute hat der Bundestag 709 Abgeordnete. Nach der nächsten Wahl können es auch 800 werden, wenn wieder, wie 2017, eine Parteiengruppierung – CDU und CSU – weit mehr Direktmandate erringt, als ihr nach dem Zweitstimmen-Proporz zustehen. Die müssen dann ausgeglichen werden. Davon profitieren Parteien, die wenige Direktmandate erringen.

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Einig sind sich alle, dass die Gesamtzahl der Volksvertreter begrenzt werden muss. Im Gespräch ist eine Obergrenze von 690. Wie man dahin kommt, ist jedoch heftig umstritten. FDP, Linke und Grüne würden gerne die Zahl der Wahlkreise reduzieren. Sie haben keine oder nur wenige Direktmandate, und möchten deshalb mehr Sitze über die Zweitstimmenanteile vergeben. CDU und CSU hingegen möchten bei der Zahl der Direktmandate bleiben, die Zahl der Überhangmandate aber deckeln.

Die SPD schlägt vor, auf nur knapp errungene Direktmandate zu verzichten

Aus der SPD kommt nun eine ganz andere Idee. Bei einer Höchstgrenze von 690 Bundestagsabgeordneten solle zwar der Proporz über die Zweitstimmen gewahrt bleiben, aber Parteien, die einen Überhang an Direktmandaten hätten, sollten auf jene verzichten, die nur knapp errungen wurden. Die Zielrichtung ist erkennbar: Mehr Direkt-Mandate als nach dem Zweitstimmenproporz zulässig haben aktuell CDU und CSU. Dass dies auch schon ganz anders war, vergessen die Sozialdemokraten. 1998 hatte die SPD noch 212 Direktmandate, 2017 nur noch 59. Bei der CDU lief es genau umgekehrt: Bei der Wahl 1998 kam sie nur auf 74 Direktmandate, 2017 aber auf 185.

Die Idee der SPD ist abenteuerlich und demokratiefeindlich

Die Idee, direkt gewählte Abgeordnete dürften ihr Mandat nicht antreten, ist abenteuerlich. Diese Vorstellung ist auch geradezu demokratiefeindlich, denn nirgendwo kann der Wähler seinen Willen direkter ausdrücken als bei der Wahl des Wahlkreisabgeordneten. Und wie wollte man den Stimmbürgerinnen und Stimmbürger hinterher erklären, dass ihr Wahlkreis plötzlich keinen direkt gewählten Volksvertreter nach Berlin schicken darf? Nein, wie immer eine Wahlrechtsreform auch ausfällt: Diese Idee sollte ganz schnell aus der Debatte verschwinden, auch wenn die Zeit drängt: In der nächsten Woche sind die letzten Sitzungstage vor der Sommerpause.

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